
29.04.2016, 17:41
Fehlender Hinweis auf die EU-Online-Streitbeilegungsplattform ist wettbewerbswidrig
Sehr geehrte Kunden,
hier im Forum hatten wir bereits zu diesem Thema geschrieben.
Dazu nun ein aktueller Link, der nun Ihr Handeln verlangt.
In wie weit dies alles so sein muss können wir nicht beurteilen, da uns in rechtlichen Dingen das KnowHow fehlt, daher ist dieser Forumbeitrag hier ein reiner Hinweis.
hier im Forum hatten wir bereits zu diesem Thema geschrieben.
Dazu nun ein aktueller Link, der nun Ihr Handeln verlangt.
In wie weit dies alles so sein muss können wir nicht beurteilen, da uns in rechtlichen Dingen das KnowHow fehlt, daher ist dieser Forumbeitrag hier ein reiner Hinweis.