
24.05.2018, 18:22
DSGVO - alle E-Mail Versendungen ausgeschaltet, bitte schalten Sie nach Bedarf wieder ein
Sehr geehrte Kunden,
wie angeküngt haben wir heute (vor dem so bösen Termin morgen) sämtliche eMail-Versendungen in Ihrem System abgeschaltet.
Auch wenn Sie die Checkboxen über das Update DSGVO-Datenschutz-Checkboxen-im-Kassenausgang-bzw-in-der-Bestelluebersicht-Abmeldelink-in-E-Mails.html eingebaut haben, sind Sie gefordert diese einzelnen Systeme die Sie benötigen wieder zu aktivieren. Gehen Sie dabei wie folgt vor:
Mit dem eintippen der Abkürzung in der Suche der Grundeinstellungen werden Ihnen alle Funktionen angezeigt, die also eine separate Aktivierung benötigen.
Diesen Schritt haben wir bekanntlich durchgeführt um zunächst pauschal alle Händler zu schützen. Auch wenn die Verantwortung für die Maßnahmen nach DSGVO bei Ihnen liegt, haben wir mit diesem Schritt denke ich nichts falsch gemacht.
Übrigens gibt es eine eMail-Funktion, die nicht ausgeschaltet wurde. Es ist die Vorkassen-Mahnung. Also wo die Kunden vom System automatisch angeschrieben werden, wenn bis zum aktuellen Tag kein Zahlungseingang eingegangen ist. Explizit wurde zum Thema Mahnungen nichts in der DSGVO Debatte erwähnt, daher nehmen wir an, ist das Zusenden von Mahnungen wohl weiter kein Problem. Sie sollten die Mahntexte allerdings auf Werbeinhalt überprüfen. Denn bekanntlich dürfen solche eMails keinen werbenden Charakter haben.
Das mit dem werbenden Charakter gilt selbstverständlich auch für Quickmail-Vorlagen.
Nun bleibt nur noch zu hoffen, dass wir uns ab morgen
wie angeküngt haben wir heute (vor dem so bösen Termin morgen) sämtliche eMail-Versendungen in Ihrem System abgeschaltet.
Auch wenn Sie die Checkboxen über das Update DSGVO-Datenschutz-Checkboxen-im-Kassenausgang-bzw-in-der-Bestelluebersicht-Abmeldelink-in-E-Mails.html eingebaut haben, sind Sie gefordert diese einzelnen Systeme die Sie benötigen wieder zu aktivieren. Gehen Sie dabei wie folgt vor:
Mit dem eintippen der Abkürzung in der Suche der Grundeinstellungen werden Ihnen alle Funktionen angezeigt, die also eine separate Aktivierung benötigen.
Diesen Schritt haben wir bekanntlich durchgeführt um zunächst pauschal alle Händler zu schützen. Auch wenn die Verantwortung für die Maßnahmen nach DSGVO bei Ihnen liegt, haben wir mit diesem Schritt denke ich nichts falsch gemacht.
Übrigens gibt es eine eMail-Funktion, die nicht ausgeschaltet wurde. Es ist die Vorkassen-Mahnung. Also wo die Kunden vom System automatisch angeschrieben werden, wenn bis zum aktuellen Tag kein Zahlungseingang eingegangen ist. Explizit wurde zum Thema Mahnungen nichts in der DSGVO Debatte erwähnt, daher nehmen wir an, ist das Zusenden von Mahnungen wohl weiter kein Problem. Sie sollten die Mahntexte allerdings auf Werbeinhalt überprüfen. Denn bekanntlich dürfen solche eMails keinen werbenden Charakter haben.
Das mit dem werbenden Charakter gilt selbstverständlich auch für Quickmail-Vorlagen.
