
Hallo zusammen,
da diese Frage immer wieder mal gestellt wird, hier die Bestätigung, warum man am Kassenausgang auch im Zeitalter des DSGVO keine Checkbox für den Newsletter benötigt:
https://www.shopanbieter.de/13659-gerichtsurteil-wann-werbung-gegenueber-bestandskunden-zulaessig-ist
da diese Frage immer wieder mal gestellt wird, hier die Bestätigung, warum man am Kassenausgang auch im Zeitalter des DSGVO keine Checkbox für den Newsletter benötigt:
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Die Frage ist, zwischen wem der Kaufvertrag geschlossen wird?
Endkunde mit ebay, oder Endkunde mit Händler ?
Ist es der Händler, dann gilt der §7 Abs3 UWG hier auch.
Wer von Euch weiß, zwischen wem der Kaufvertrag bei den verschiedenen Verkaufsplattformen geschlossen wird?
Endkunde mit ebay, oder Endkunde mit Händler ?
Ist es der Händler, dann gilt der §7 Abs3 UWG hier auch.
Wer von Euch weiß, zwischen wem der Kaufvertrag bei den verschiedenen Verkaufsplattformen geschlossen wird?
Hier ein Auszug aus den eBay AGB´s:
§1 Leistungsbeschreibung
1.Mittels der eBay-Dienste bietet eBay einen Marktplatz an, auf dem von natürlichen und juristischen Personen und Personengesellschaften („Nutzer“) in Verkaufsangeboten („Angebot“), Waren und Leistungen aller Art („Artikel“) angeboten (in dieser Eigenschaft „Verkäufer“) und erworben (in dieser Eigenschaft „Käufer“) und sonstige Inhalte veröffentlicht werden können, sofern deren Angebot, Erwerb oder Veröffentlichung nicht gegen gesetzliche Bestimmungen, diese eBay-AGB oder die eBay-Grundsätze verstößt. eBay bietet selbst keine Artikel an und wird nicht Vertragspartner der ausschließlich zwischen den Nutzern dieses Marktplatzes geschlossenen Verträge.
§1 Leistungsbeschreibung
1.Mittels der eBay-Dienste bietet eBay einen Marktplatz an, auf dem von natürlichen und juristischen Personen und Personengesellschaften („Nutzer“) in Verkaufsangeboten („Angebot“), Waren und Leistungen aller Art („Artikel“) angeboten (in dieser Eigenschaft „Verkäufer“) und erworben (in dieser Eigenschaft „Käufer“) und sonstige Inhalte veröffentlicht werden können, sofern deren Angebot, Erwerb oder Veröffentlichung nicht gegen gesetzliche Bestimmungen, diese eBay-AGB oder die eBay-Grundsätze verstößt. eBay bietet selbst keine Artikel an und wird nicht Vertragspartner der ausschließlich zwischen den Nutzern dieses Marktplatzes geschlossenen Verträge.
