Liebe Kollegen,
kennt sich jemand aus mit der rechtlichen Situation bei Einbindung von You Tube-Videos in Onlineshops? Gibt es etwas zu beachten?
Die Nutzungsbedingungen auf der YouTube-Seite sind sehr umfangreich und nicht wirklich durchschaubar.
Konkreter Hintergrund bei mir: ein Künstler bat mich, eins von ihm produziertes Video, das auf YouTube hinterlegt ist, zur Verkaufsförderung in der entsprechenden Artikelbeschreibung einzubetten.
Gruß,
Markus Tüpker
sound of music
kennt sich jemand aus mit der rechtlichen Situation bei Einbindung von You Tube-Videos in Onlineshops? Gibt es etwas zu beachten?
Die Nutzungsbedingungen auf der YouTube-Seite sind sehr umfangreich und nicht wirklich durchschaubar.
Konkreter Hintergrund bei mir: ein Künstler bat mich, eins von ihm produziertes Video, das auf YouTube hinterlegt ist, zur Verkaufsförderung in der entsprechenden Artikelbeschreibung einzubetten.
Gruß,
Markus Tüpker
sound of music

Hallo Herr Tüpker,
also genau kann Ihnen nur YouTube selbst diese Frage beantworten, auf jeden Fall sind mir schon in etlichen Shops im Artikeldetail solche Videos aufgefallen.
Siehe auch Google:
http://jkw-media.de/1765.youtube-videos-verkaufsfoerdernd-nutzen
also genau kann Ihnen nur YouTube selbst diese Frage beantworten, auf jeden Fall sind mir schon in etlichen Shops im Artikeldetail solche Videos aufgefallen.
Siehe auch Google:
http://jkw-media.de/1765.youtube-videos-verkaufsfoerdernd-nutzen
