Newsletter:
Der Newsletter sollte eine Opt-In Funktion haben. D.h. das der Kunde nach dem eintragen eine Email mit einem Link bekommt. Erst wenn der Kunde diesen Link bestätigt sollte der Interessent auch in denN ewsletter eingetragen werden. Dies verhindert das irgendwelche Ideoten Empfänger zum Spass eintragen.
Gutschein:
Ich hoffe es gibt bald eine Lösung zum Thema Gutscheincode. Z.B. das der Kunde einen Gutschein einlösen kann und z.B. 5 Euro Rabatt bekommt.
MfG
AMS
Der Newsletter sollte eine Opt-In Funktion haben. D.h. das der Kunde nach dem eintragen eine Email mit einem Link bekommt. Erst wenn der Kunde diesen Link bestätigt sollte der Interessent auch in denN ewsletter eingetragen werden. Dies verhindert das irgendwelche Ideoten Empfänger zum Spass eintragen.
Gutschein:
Ich hoffe es gibt bald eine Lösung zum Thema Gutscheincode. Z.B. das der Kunde einen Gutschein einlösen kann und z.B. 5 Euro Rabatt bekommt.
MfG
AMS

Hallo!
Diese Opt-In Funktion ist zwar nett, verstehen aber nur wenige. Viele löschen so etwas sofort als SPAM. Der %-Satz an "Idioten", die Empfänger zum Spass eintragen ist verschwindend gering. Ich denke man würde mit so einer Funktion eher wichtige Newsletterempfenger verlieren, als dass man die paar Verärgerte schnell abwimmelt!!!
Die jetzige Lösung reicht den meisten jedenfalls. So eine Programmierung genau dieses Features für Sie wäre gegen Stundensatz möglich. Ich denke mit 3-4 Stunden Aufwand muss man rechnen.
Ansonsten gibt es am Markt sicher richtig gute und aufwendige Newslettersysteme zu kaufen, die alle undenklichen Extras bieten.
Das Couponsystem wird bald angegangen. Allerdings haben Kundenaufträge, die gegen Stundenaufwand bei uns geordert werde Vorrang. Und das sind derzeit sehr sehr viele!! Wie man ja an den vielen Updates sieht arbeiten wir ununterbrochen an Erweiterungen, die durch unsere nun 80 Shopbetreiber nicht weniger werden.
Nicht immer trifft man die Bedürfnisse einzelner Shopbetreiber, aber mittlerweile können wir behaupten, dass in Deutschland zu diesem Preis wohl kaum ein anderes Shopsystem diese Vielfalt an Funktionen bietet. Wobei wichtiger ist, dass diese auch gut funktionieren. Denn bei anderen Konkurrenten sind die Bug-Listen oft sehr lang :o
Diese Opt-In Funktion ist zwar nett, verstehen aber nur wenige. Viele löschen so etwas sofort als SPAM. Der %-Satz an "Idioten", die Empfänger zum Spass eintragen ist verschwindend gering. Ich denke man würde mit so einer Funktion eher wichtige Newsletterempfenger verlieren, als dass man die paar Verärgerte schnell abwimmelt!!!
Die jetzige Lösung reicht den meisten jedenfalls. So eine Programmierung genau dieses Features für Sie wäre gegen Stundensatz möglich. Ich denke mit 3-4 Stunden Aufwand muss man rechnen.
Ansonsten gibt es am Markt sicher richtig gute und aufwendige Newslettersysteme zu kaufen, die alle undenklichen Extras bieten.
Das Couponsystem wird bald angegangen. Allerdings haben Kundenaufträge, die gegen Stundenaufwand bei uns geordert werde Vorrang. Und das sind derzeit sehr sehr viele!! Wie man ja an den vielen Updates sieht arbeiten wir ununterbrochen an Erweiterungen, die durch unsere nun 80 Shopbetreiber nicht weniger werden.
Nicht immer trifft man die Bedürfnisse einzelner Shopbetreiber, aber mittlerweile können wir behaupten, dass in Deutschland zu diesem Preis wohl kaum ein anderes Shopsystem diese Vielfalt an Funktionen bietet. Wobei wichtiger ist, dass diese auch gut funktionieren. Denn bei anderen Konkurrenten sind die Bug-Listen oft sehr lang :o
[quote author=Robert Zajonz link=board=8;threadid=149;start=0#msg258 date=1072114796]
Hallo!
Diese Opt-In Funktion ist zwar nett, verstehen aber nur wenige. Viele löschen so etwas sofort als SPAM. Der %-Satz an "Idioten", die Empfänger zum Spass eintragen ist verschwindend gering. Ich denke man würde mit so einer Funktion eher wichtige Newsletterempfenger verlieren, als dass man die paar Verärgerte schnell abwimmelt!!!
Die jetzige Lösung reicht den meisten jedenfalls. So eine Programmierung genau dieses Features für Sie wäre gegen Stundensatz möglich. Ich denke mit 3-4 Stunden Aufwand muss man rechnen.
Ansonsten gibt es am Markt sicher richtig gute und aufwendige Newslettersysteme zu kaufen, die alle undenklichen Extras bieten.
Das Couponsystem wird bald angegangen. Allerdings haben Kundenaufträge, die gegen Stundenaufwand bei uns geordert werde Vorrang. Und das sind derzeit sehr sehr viele!! Wie man ja an den vielen Updates sieht arbeiten wir ununterbrochen an Erweiterungen, die durch unsere nun 80 Shopbetreiber nicht weniger werden.
Nicht immer trifft man die Bedürfnisse einzelner Shopbetreiber, aber mittlerweile können wir behaupten, dass in Deutschland zu diesem Preis wohl kaum ein anderes Shopsystem diese Vielfalt an Funktionen bietet. Wobei wichtiger ist, dass diese auch gut funktionieren. Denn bei anderen Konkurrenten sind die Bug-Listen oft sehr lang :o
Hallo!
Diese Opt-In Funktion ist zwar nett, verstehen aber nur wenige. Viele löschen so etwas sofort als SPAM. Der %-Satz an "Idioten", die Empfänger zum Spass eintragen ist verschwindend gering. Ich denke man würde mit so einer Funktion eher wichtige Newsletterempfenger verlieren, als dass man die paar Verärgerte schnell abwimmelt!!!
Die jetzige Lösung reicht den meisten jedenfalls. So eine Programmierung genau dieses Features für Sie wäre gegen Stundensatz möglich. Ich denke mit 3-4 Stunden Aufwand muss man rechnen.
Ansonsten gibt es am Markt sicher richtig gute und aufwendige Newslettersysteme zu kaufen, die alle undenklichen Extras bieten.
Das Couponsystem wird bald angegangen. Allerdings haben Kundenaufträge, die gegen Stundenaufwand bei uns geordert werde Vorrang. Und das sind derzeit sehr sehr viele!! Wie man ja an den vielen Updates sieht arbeiten wir ununterbrochen an Erweiterungen, die durch unsere nun 80 Shopbetreiber nicht weniger werden.
Nicht immer trifft man die Bedürfnisse einzelner Shopbetreiber, aber mittlerweile können wir behaupten, dass in Deutschland zu diesem Preis wohl kaum ein anderes Shopsystem diese Vielfalt an Funktionen bietet. Wobei wichtiger ist, dass diese auch gut funktionieren. Denn bei anderen Konkurrenten sind die Bug-Listen oft sehr lang :o
Dann hoffe ich mal das die anderen 80 Shopbesitzer nicht solche Newsletter Empfänger haben:
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit zeige ich an, dass ich mich in eigener Sache vertrete.
Ihre Firma hat mir heute, am 19.12.03 per Email Werbeschreiben an die
Adresse xxxx gesandt, in welchem für Ihre Produkte geworben wurden.
Das Werbeschreiben habe ich Ihnen im Anhang beigefügt.
Es gab vorher keinerlei geschftlichen Kontakt zu meiner Mandantin.
Bereits die Werbung mittels Telefax ohne vorheriges Einverständnis
stellte eine unzulässige Belästigung im Sinne von 1 UWG, hier 1004,
823, BGB, Art. 2 I GG dar und ist wettbewerbswidrig (BGH WRP 1996,
100). Auf die von der Rechtsprechung entwickelten Grundsätze zur
unverlangten Telex-Werbung (vgl. BGHZ 54, 188; BGHZ 59, 317; BGHZ 103,
203; OLG Hamm, GRUR 1990, 689; LG Hamburg, CR 1989, 1099;
Kammergericht, WRP 1992, 652). Vgl. hierzu auch Steckler, GRUR 1993,
865 ff. und zur Telefax-Werbung OLG M nchen CR 1994, 153 f.; NJW CoR
1994, 234 mit Anmerkung Volle; LG Nrnberg-F rth CR 94, OLG Stuttgart
WRP 1995, 254; LG Freiburg WRP 1995, 272 u. 273; LG Marburg WRP 1995,
272, LG Mnchen WRP 1995, 272, 676; KG, Beschl. v. 31.5.1994, 5 U
989/94. Zur Telefonwerbung vgl. KG a.a.O. mit Hinweis auf BGH
"Telefonwerbung II und III" und "Lexikothek"; OLG Frankfurt, 13 U
277/94, CR 95, 731 f, OLG Koblenz 6 U 480/95, CR 1996, 207 f. sowie
BGH I ZR 255/93.
Nach ständiger Rechtsprechung stellt die Werbung mittels E-Mail eine
unzulssige Belästigung im Sinne von 1 UWG, 823, 1004 BGB dar, da Sie die
Aufmerksamkeit des Betroffenen über Gebühren hinaus in Anspruch nimmt
und zu einer unzumutbaren Belastung des Privatbereichs führt, und zwar
auch dann, wenn sie zur Aufnahme eines erstmaligen geschäftlichen
Kontaktes dient. Die Unzulässigkeit wurde von den Gerichten LG Berlin
"Werbung per E-Mail" (Az: 16 O 201/98), LG Traunstein "Werbung per
E-Mail" (Az: 2 HKO 3755/97); MMR 1998, 53, LG Berlin "Werbung per
E-Mail" (Az: 16 O 301/98), AG Brakel "Werbung per E-Mail" durch Urteil
bestätigt.
Auch im Hinblick auf die kostenmäige Belastung für den Adressaten
(Laden der E-Mail vom Mailserver), während der Werbende gleichzeitig
seine eigenen Übermittlungskosten verringert, ergibt sich ein
unzumutbare Belästigung durch den Werbenden.
Von einem stillschweigenden Einverständnis kann grundsätzlich nicht
ausgegangen werden, insbesondere dann nicht, wenn kein sachlicher
Zusammenhang zwischen dem Angebot der Werbung und dem Privatbereich des
Adressaten besteht. Dies ist der Fall, da das Werbeschreiben ohne
vorherige Interessenbekundung bermittelt wurde.
Ich fordere Sie daher auf, jegliche Werbung per E-Mail zur Aufnahme
eines erstmaligen geschäftlichen Kontaktes an
die Domain xxxx zu unterlassen und bis zum
24.12.03 12.00 Uhr hier per Post oder Fax eingehend
eine strafbewährte Unterlassungserklärung abzugeben, die wir als Vorschlag
beigefgt haben.
Zudem werden Sie aufgefordert Auskunft dar ber zu
geben,
a) welche Daten zu meiner Person bei Ihrem Unternehmen
gespeichert sind, auch soweit sie sich auf Herkunft und Empfänger
beziehen,
b) welcher Zweck mit der Speicherung dieser Daten verfolgt wird
und
c) an welche Personen oder Stellen diese Daten regelmäßig
bermittelt werden.
Ich erwarte diese Auskunft bis zum
24.12.03 12:00 Uhr per Post oder Fax.
Sollte ich nach Ablauf der Frist die Unterlassungserklärung nicht in
Händen haben, werden wir unverzüglich gerichtliche Schritte einleiten.
Mit freundlichen Grüßen
XXXXXX
Rechtsanwalt
___________________________________
Als Vorschlag
U N T E R L A S S U N G S E R K LÄ R U N G
Die Firma ,
vertreten durch den Inhaber, verpflichtet sich, bei Meidung einer
Vertragsstrafe
in angemessener Höhe, mindestens jedoch in Höhe von EUR 1.000,00, unter
Verzicht auf die Einrede des Fortsetzungszusammenhanges für jeden Fall der
Zuwiderhandlung, zahlbar an Rechtsanwalt XXXX, es zu unterlassen, im geschäftlichen
Verkehr an die Domain xxxx zur Aufnahme
eines erstmaligen geschäftlichen Kontaktes unaufgefordert Werbeschreiben per
E-Mail zu bersenden.
................., den ....................... ...............
Und bei mir in der Datenbank waren nur Kunden bzw. Interessenten die sich über ein Newslettersystem mit Opt-in angemeldet waren. Der Rest waren Kunden die sich über meinen Power-Gap Shop registriert haben. Die Opt-in Lösung ist inzwischen Standard und wird eigentlich von jedem seriösen Shop oder größeren Internetseite (Chip.de, Heise, etc.) angeboten. Niemand riskiert mehr ne Abmahnung deswegen.
Und leider gibt es 1. immer mehr Idioten die Spasseshalber Emailadressen eintragen bzw. 2. gibt es immer mehr die sich erst eingetragen haben und dann Rabatz machen. Gerade in vielen Computermagazinen wird derzeit viel über SPAM berichtet. Auch dort wird empfohlen Newsletter die unaufgefordert zugesenadt wurden abzumahnen wenn der Versender bekannt ist und in Deutschland sitzt.
MfG
AMS
Hallo,
ja ja man hat's nicht leicht als Internethändler. Auflagen ohne ende ... Ich habe vor Kurzem das Trusted Shop Siegel beantragt ... Man muss immer und immer wieder auf die Rechte des Kunden verweisen (Widerrufsrecht bla bla).
Naja ich hab das Siegel dann nach ettlichen Korrekturen und Ergänzungen der Seitentexte bekommen.
Wieviel recht ist denn noch recht ? Ich erhalte wirklich hunderte Spammails täglich ... die erkennt man aber vom unseriösen Inhalt. Wenn cih unaufgefordert eine Werbemail eines Shops z.B. Otto.de erhalte sehe ich das nicht als Spam an. Hier kann man sich wirklich noch austragen .. aber bei den Spam Mails führt eine Austragung erst recht zu noch mehr Spam weil dann klar ist das die Mailadresse aktiv genutzt wird. Man sollte diese bekannten Spamfirmen abmahnen und nicht den kleinen Shop.
So ist es doch überall .... mann redet ständig über Milliardenverluste in der Musik- und Filmbranche wegen Downloadpraterie. Aber Kazaa und Co. sind weiterhin online. Abgemahnt werden wieder die User ... Wenns das Tool nicht gibt. gibts auch keinen Download und es ist wesentlich einfacher zwei/drei Download Börsen zu schliesen und damit Millionen von Downloads zu unterbinden als tausende von Usern zu jagen. Ginzu kommen ganz legal Benutzertips zu diesen Tools in ach so seriösen Magazinen wie der CHIP in einem Atemzug mit Kritik an den Nutzern dieser Software.
Mich wundert nur das, das Anwaltsschreiben mit keinen Abmahngebühren behaftet ist. Also immer noch Glück gehabt (Kann schnell im 4 Stelligen Bereich liegen) Ich glaube der esrte Mitarbeiter den ich einstelle wird ein Jurist :-)) !!
Der beste Schutz, so denke ich, ist in gesunden Abständen seriöse Newsletter zu versenden. Wenn dann noch jemand meckert dann weis ich auch nicht weiter.
In diesem Sinne allen ein frohes Weihnachtsfest
Tamer Pinar
ja ja man hat's nicht leicht als Internethändler. Auflagen ohne ende ... Ich habe vor Kurzem das Trusted Shop Siegel beantragt ... Man muss immer und immer wieder auf die Rechte des Kunden verweisen (Widerrufsrecht bla bla).
Naja ich hab das Siegel dann nach ettlichen Korrekturen und Ergänzungen der Seitentexte bekommen.
Wieviel recht ist denn noch recht ? Ich erhalte wirklich hunderte Spammails täglich ... die erkennt man aber vom unseriösen Inhalt. Wenn cih unaufgefordert eine Werbemail eines Shops z.B. Otto.de erhalte sehe ich das nicht als Spam an. Hier kann man sich wirklich noch austragen .. aber bei den Spam Mails führt eine Austragung erst recht zu noch mehr Spam weil dann klar ist das die Mailadresse aktiv genutzt wird. Man sollte diese bekannten Spamfirmen abmahnen und nicht den kleinen Shop.
So ist es doch überall .... mann redet ständig über Milliardenverluste in der Musik- und Filmbranche wegen Downloadpraterie. Aber Kazaa und Co. sind weiterhin online. Abgemahnt werden wieder die User ... Wenns das Tool nicht gibt. gibts auch keinen Download und es ist wesentlich einfacher zwei/drei Download Börsen zu schliesen und damit Millionen von Downloads zu unterbinden als tausende von Usern zu jagen. Ginzu kommen ganz legal Benutzertips zu diesen Tools in ach so seriösen Magazinen wie der CHIP in einem Atemzug mit Kritik an den Nutzern dieser Software.
Mich wundert nur das, das Anwaltsschreiben mit keinen Abmahngebühren behaftet ist. Also immer noch Glück gehabt (Kann schnell im 4 Stelligen Bereich liegen) Ich glaube der esrte Mitarbeiter den ich einstelle wird ein Jurist :-)) !!
Der beste Schutz, so denke ich, ist in gesunden Abständen seriöse Newsletter zu versenden. Wenn dann noch jemand meckert dann weis ich auch nicht weiter.
In diesem Sinne allen ein frohes Weihnachtsfest
Tamer Pinar

Also meines Wissens ist es nicht untersagt einem Kunden, der in einem Shop gekauft hat eine eMail zuzusenden. Über die Bestellbestätigung beschwärt er sich ja auch nicht!
Das was der da in dem langen Schreiben aufzählt hört sich nett juristisch an, aber um mich zu vergewissern, habe ich soeben mit unserem Anwalt (spezialisiert auf Internetrecht, http://www.koetzlaw.de) telefoniert! Also ganz klare Aussage: Es ist sehr wohl erlaubt einem Kunden auf Grund eines getätigten Geschäfts eine eMail zuzusenden.
Selbst dann, wenn das abgeschlossene Geschäft schon länger zurück liegt. Beispiel: Sie kaufen in Ihrem Autohaus am 01.01. ein Auto, so darf Sie der Händler auch einen Monat später anschreiben und auf Produktneiheiten hinweisen!
Sprich auf dieses lange (ach so wichtigtuende) Schreiben würde ich gar nicht reagieren. Das ist nun kein rechtsverbindlicher Ratschlag, aber ich denke, hier brauchen Sie sich wirklich keine Sorgen zu machen.
Das was der da in dem langen Schreiben aufzählt hört sich nett juristisch an, aber um mich zu vergewissern, habe ich soeben mit unserem Anwalt (spezialisiert auf Internetrecht, http://www.koetzlaw.de) telefoniert! Also ganz klare Aussage: Es ist sehr wohl erlaubt einem Kunden auf Grund eines getätigten Geschäfts eine eMail zuzusenden.
Selbst dann, wenn das abgeschlossene Geschäft schon länger zurück liegt. Beispiel: Sie kaufen in Ihrem Autohaus am 01.01. ein Auto, so darf Sie der Händler auch einen Monat später anschreiben und auf Produktneiheiten hinweisen!
Sprich auf dieses lange (ach so wichtigtuende) Schreiben würde ich gar nicht reagieren. Das ist nun kein rechtsverbindlicher Ratschlag, aber ich denke, hier brauchen Sie sich wirklich keine Sorgen zu machen.
