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10.12.2008, 10:56

Verpackungsverordnung zum 01.01.09

Hallo an Alle,

hat jemand von Euch Informationen bezüglich der neuen Verpackungsverordnung, ich bekomme in letzter Zeit mehrfach Post diesbezüglich die besagt, das sich grundsätzlich ALLE Versender an einem Rücknahmesystem beteiligen müssen, hier mal ein Auszug;

Seit 05.11.2008 ist klar: Versandverpackungen sind keine Serviceverpackungen. Versandhändler müssen deshalb für Versandverpackungen ihre Beteiligungspflicht an einem Rücknahmesystem selbst erfüllen und können dies nicht von den vorgelagerten Handelsstufen verlangen. Nach der ab dem 01.01.2009 geltenden fünften Fassung der Verpackungsverordnung sind alle gewerblichen Online-Verkäufer verpflichtet, sich für die von ihnen mit Ware befüllten Verpackungsmaterialien (insbesondere Versandverpackungen) und das verwendete Füllmaterial an einem Rücknahmesystem zu beteiligen. Entgegen früheren anders lautenden Äußerungen kann diese Beteiligungspflicht auch nicht durch die Verwendung von "vorlizenzierten" Versandverpackungen umgangen werden



Was bietet Ihnen das Leistungspaket der Landbell AG?

Rechtssichere Erfüllung der Beteiligungspflicht


Schutz vor Bußgeldern und Abmahnungen


Leicht verständliche und kurze Vertragsgestaltung


Geringer administrativer Aufwand


Faire Konditionen


und das Ganze schon ab 150 Euro zzgl. MwSt. bei einer Vertragslaufzeit von 2 Jahren,
d.h. ab 75 Euro pro Jahr zzgl. MwSt.




Wichtige Hinweise für Shopbetreiber
Die Selbstentsorgungslösung, z.B. Hinweise im Online-Angebot und im Versandkarton hinsichtlich der Rückgabemöglichkeit, wie sie die noch geltende Verpackungsverordnung bislang als Alternative erlaubt, ist ab dem 1. Januar 2009 im Online-Handel nicht mehr möglich. Gewerbliche Online-Verkäufer sind zur Teilnahme an einem Befreiungssystem verpflichtet. Erfüllen Sie Ihre gesetzliche Beteiligungspflicht nicht, drohen Ihnen Abmahnungen und Bußgelder bis zu 50.000 €.
Versandverpackungen sind keine Serviceverpackungen. Versandhändler müssen deshalb für Versandverpackungen ihre Beteiligungspflicht an einem Rücknahmesystem selbst erfüllen und können dies nicht von den vorgelagerten Handelsstufen verlangen
10.12.2008, 12:03

Re: Verpackungsverordnung zum 01.01.09

Bei Google gibt es ganze Romane. Aber nichts Verläßliches, wo die Unterschrift von Angela oder eines Ihrer Marionetten drunter klebt :-)

Infos:
http://www.baehr-verpackung.de/cgi-bin/shop/front/shop_main.cgi?func=htmlserv&tmpl=shop_text_win.html&content=my_VerpackV

FAQ:
http://www.baehr-verpackung.de/cgi-bin/shop/front/shop_main.cgi?func=htmlserv&tmpl=shop_text_win.html&content=my_Verpackungsverordnung_faq

Übersicht über die anerkannten Systeme nach § 6 Abs. 3 VerpackV (duale Systeme):
http://www.ihk-ve-register.de/inhalt/duale_systeme/index.jsp

Ich würde als Händler einen RA fragen, oder mich vorher mit der IHK in Verbindung setzen. Da zahlt man ja nette Gebühren hin und ich schätze dabei könnten die einem wahrscheinlich gut helfen.

Mich würde auch interessieren, was die anderen Shopbetreiber in diese Richtung bereits unternommen haben?

Werbung:
Schweißtechnik mal aus einem anderen Blickwinkel.
Kredite zum Vergleich ein muss für jeden Kreditnehmer.
Sie wollen Ihre Lebensversicherung verkaufen?


10.12.2008, 12:47

Re: Verpackungsverordnung zum 01.01.09

Liebe Kollegen,

ich habe mich in den letzten Wochen etwas intensiver mit dem Thema beschäftigt und zwar anhand eines sehr guten Whitepapers, das man sich kostenlos bei shopanbieter.de runterladen kann.

Nicola Straub: 5. Novelle der Verpackungsverordnung - keine Panik

Grundtenor: JEDER Versandhändler ist verpflichtet, sich einem Befreiungssystem anzuschliessen, auch kleine Ebay-Händler, denn die Hersteller der Verpackungen führen keine Gebühren dafür ab. Wenn man der Meinung ist, dass die Verpackungen von Vorlieferanten bereits lizensiert wurden, wird empfohlen, sich eine entsprechende schriftliche Erklärung von den Vorlieferanten geben zu lassen.

Viele Recyclingunternehmen, die ein Befreiungssystem anbieten, sind aber an kleinen Händlern gar nicht interessiert. Es gibt aber wohl einige Unternehmen, die werben um die Kleinkunden, die sich mit einer Abschlagszahlung von wenigen Hundert Euro pro Jahr befreien lassen können.

Ich hab daraufhin mit der Firma Interseroh Kontakt aufgenommen, die mir nun ein Angebot zuschicken wird.  Bei uns wird es wohl auf eine Zahlung von EUR 250,00 hinauslaufen, allerdings bin ich durchaus interessiert, wenn jemand günstigere Angebote vorliegen hat.

Besonders unangenehm an der Geschichte ist, dass man tatsächlich möglichst genaue Mengeneinheiten von Verpackungsmaterial in Kilogramm errechnen muß, weil das die Grundlage für den Zahlungsbetrag ist.

Der Sachbearbeiter erklärte mir ernsthaft, ich müsse einen unserer Standardversandkartons einzeln wiegen und dann mit der geschätzten Verbrauchsmenge multiplizieren. Und das dann bei jedem benutzten Verpackungsmaterial. Ich weiss noch nicht, ob ich diese Sache auch umgehen kann, eventuell schätzen, denn auf diesen Zusatzaufwand des Wiegens habe ich keine Lust. Ich weiss auch nicht, ob die Berechnung des Verpackungsverbrauchs dokumentiert werden muss.

Das Vorhandensein der Befreiungserklärung kann jedoch behördlich kontrolliert werden.

Gruß,

Markus Tüpker
sound of music GmbH


10.12.2008, 13:12

Re: Verpackungsverordnung zum 01.01.09

Zu der Aussage "Keine Panik" kann ich nur mit dem Kopf schütteln.

das ganze ist seit Sommer bekannt und es wurde empfohlen nicht auf den letzten Drücker sich zu informieren.

Ich habe seitdem immer wieder mal danach gegoogelt und kann folgendes sagen:

1. Ja es gibt keine genauen Angaben und viele Halbwahrheiten, daraus resultiert aber nicht das es kein Risiko gibt.
    man geht davon aus, dass die üblichen Abzockfirmen das Unwissen und speziell die Unsicherheit ausnutzen werden
  und es eine Abmahnwelle geben wird.

2. Landbell und Co bieten Festpreissysteme für kleine Händler an, das nützt nur bedingt was gegen die Abmahnungen:
    Für den Festpreis seit ihr nicht befreit sondern angemeldet mit einem Grundkontingent!
 
    Was ist eure Pflicht:
    1. Euro Vorlieferanten müssen registriert sein, das müsst ihr prüfen und diese anschreiben
    2. Dabei geht es um alles was um das Produkt herum ist, von der Folie, über den Produktkarton, Polster, Kartonage etc.
    3. Ist einer eurer Vorlieferanten nicht registriert, habt Ihr ein Problem und müsst seine Gebühr mitzahlen, sich rausreden geht
        im Ernstfall nicht, denn das ist der aktuelle Status "ich wars nicht" und genau dagegen geht die Novelle an!
    4. Ab 2009 müsst Ihr Buch führen über alle nicht registrierten Verpackungen und diese dann an die Entsorger bzw. Dienstleister
        melden. Dann wird euer reeller Beitrag berechnet, außer ihr bleibt unter den Sockelmengen die eh schon inklussive sind.

Wie kann man sich vor Abmahnungen schützen:

1. Genau festhalten was ihr an Verpackungen verbraucht
2. alle Vorlieferanten um deren Mitgliedsnummern bei den jeweiligen Entsorgern bitten.
3. Erst einmal nirgens in Auktionen etc damit werben oder angeben das Ihr registriert seid, dass kann wieder wettbewerbswidrig sein.

Muss man sich jede Verpackung angucken, wiegen etc?

nein, die meisten verkaufen ein und das selbe Produkt zich hundertfach. Es reicht also wenn ihr passend zu dem Produkt die Verpackung bestimmt und das darf dann hochgerechnet werden.

Welche Strafen drohen?

Für kleine Händler wird es aus logistischen Gründen denke ich keine Strafen geben, aber größere können ja mal geprüft werden und dann
können Strafen bis 50.000€ vergeben werden.

Aber noch mal: Die Gefahr liegt eher in Abmahnvereinen, denn die holen sich die kleinen Händler. Viele sehen es nicht ein für ein Nebengewerbe mal eben 250€ Gebühr zu zahlen und denken sich nix bei. Bis dann der Brief für 1000€ kommt.

Ob es zu einer Abmahnwelle kommt, kann keiner definitiv sagen, aber denkt an die 14 Tage Geschichte bei ebay, da wurden tausende von Händlern abgemahnt und es hat Monate lang funktioniert weil die Leute nicht informiert waren.

*Alle Angaben aus bestem Wissen und Gewissen ich hoffe ich konnte helfen*





10.12.2008, 14:17

Re: Verpackungsverordnung zum 01.01.09

Hallo zusammen,

Ich habe mich auch in den letzten monaten sehr ausgibig damit bescheftigt.

Also vonwegen Vorliefernaten oder so. Alles quatsch. Jeder der als erster eine Verpackung zum ENDKUNDEN sendet muss eine Lizenz haben.

Abmahnwelle wird es denke ich mir nicht sofort geben da die Abmahnfuzis kein Anhaltspunkt haben (vorerst) ob man lizensirt ist oder nicht. Später sehr wohl, da ja jeder der lizensirt ist über die IHK online überprüfbar sein wird.

Ich habe die Firma Bähr ( sihe link vom Robert ) ausgesucht da die die einzigen waren wo man seine Menge an Wertstoffen frei berechnen konte.
Man drückt sich einen Vertrag und faxt den dan unterschrieben zu Firma Bähr hin. Mann hat einen nachweis in den Händen das man seiner Pflicht nachgegangen ist.

Bitte nicht auf leichte schulter nehmen. Da sicherlich die ..Fuzis sehr schnel
einen weg finden werden um die Shopbetreiber die nicht bei der IHK zu finden sind Abzumahnen.

Rechtschreibfeler sind von mir Uhrhebergeschutz. Darf jeder unbedenklich weiterverwenden ohne ausdrücklicher Genemigung von mir.

Milan Rajcic
www.akkuinternational.de

PS: Wäre schön wen im Forum sofort der jeweilige Shoplink des Verfassers
zu sehen wäre.


11.12.2008, 17:37

Re: Verpackungsverordnung zum 01.01.09

"Also vonwegen Vorliefernaten oder so. Alles quatsch. Jeder der als erster eine Verpackung zum ENDKUNDEN sendet muss eine Lizenz haben.
"

Da muss ich widersprechen, hast du aber selbst auch schon ;-)

Derjenige der die Verpackung an den Endkunden abgibt, muss lizensiert sein.
Ja das stimmt. Aber man muss ja seine Gebühren auch nach seinen Mengen bezahlen, die man aus unlizensierten Verpackungen hat.

Wenn du also nicht deine Vorlieferanten in die Pflicht nimmst, musst du für DEREN Verpackung die Gebühr zahlen.

Nun kann der Vorlieferant sagen "he ich mach doch nur B2B nicht mein Problem!"

Falsch: jeder der in der EU Verpackungen herstellt, muss um das zu dürfen sich bei einem Entsorgungsunternehmen registriert haben. Guckt mal auf eure Kartonagen, das Umweltdreieck hat ab und an darunter eine Nummer, das ist dann die Herstellerregistrierung.

Was ich also in meinem ersten Beitrag damit ausdrücken wollte das man die Vorlieferanten mit einbeziehen muss ist folgendes:

Beispiel:

Ihr bringt 10.000 Endkundenpakete raus mit je 100gr Pappe, also eine Tonne.
Dann müsst ihr für eine Tonne Entsorgung bezahlen, denn die habt ihr in den Umlauf gebracht.
Habt ihr aber einen Vorlieferanten für die Pappe der lizensiert ist und könnt den Wareneingang belegen, habt ihr genau 0 Tonnen zu bezahlen und kommt somit mit der Grundgebühr klar.
Genau das ist bei uns der Fall, wir haben nen deutschen Produzenten für Kartonage und der hat uns dann im Sommer seine Mitgliedsnummer mitgeteilt und schwups wars fertig.

ABER: Wir importieren auch sehr viel selbst und unser Chinese muss ab Januar zu jedem Container dann genau auflisten

XXX KG Pappe
XXX KG Folie

usw.
so können wir dann nahtlos alle Verpackungseingänge feststellen und die Gebühren passend zahlen.

Zum Thema Abmahnungen: Abmahnwellen gibt es dann wenn keiner weis was Sache ist und es jede Menge Klärungsbedarf und unwissen gibt und genau das ist hier der Fall. Abgemahnt werden aber nicht die die zum Beispiel das hier lesen, denn die haben sich damit beschäftigt und arbeiten dran. Abgemahnt werden die, die bis 16 Uhr arbeiten gehen und dann noch 3-4h Abends verpacken und sich wund schuften für den Nebenerwerb aber keine Ahnung haben was sie tun. Da zählt ebay allein ca 10.000 kleine Powerseller zu. Für passende Kanzlein die idealen Opfer.







11.12.2008, 18:03

Re: Verpackungsverordnung zum 01.01.09

Moin zusammen,

natürlich kann man diskutieren, wer wann was hätte tun könnne oder sollen.
Fakt ist, wer an Consumer sendet, braucht die Lizenz ! Wer die Lizenz braucht, der muss zahlen.
Wenn das erst mal verdaut ist, ist der Rest Routine - zumindest für "Kleinversender".

Bei der Zentek kann man (bis 2.000 kg Pappe / Papier + Folie etc.) einen Pauschaltarif buchen. Dann ist man aus dem Schneider, mehr auf zentek.de.

Mein Verpackungslieferant (ratioform.de) bietet als Dienstleistung die kg genaue Meldung (quartalsweise) auch für kleine Mengen an die Zentek an ! Die Zentek hat ne Einzugsermächtigung und bucht die Gebühr ab - fertig.

Der Versender hat dabei den Vertrag mit der Zentek, der Verpackungslieferant macht die Arbeit. Das kostet nichts ... ist aber natürlich aus Sicht des V Lieferanten ein Mittel zur Kundenbindung.

Der Versender muss dann bei der Bestellung des Verpackungsmaterials nur noch angeben, ob genau diese bestellte Menge für das B to B oder das B to C Geschäft verwendet werden wird, entsprechend werden die Mengen beim V Lieferanten verwaltet. Die Mengen für das B to C Geschäft werden gemeldet, die anderen nicht.
Dass dann aus versehen mal ein Karton vom falschen Stapel genommen wird, muss man natürlich verhindern  ???

T




12.12.2008, 07:47

Re: Verpackungsverordnung zum 01.01.09

Hallo alle,
ok, ich muß da mal nachfragen.
Kümmere mich auch schon seit Monaten um das Thema und habe beschlossen, die ganze Registrierung zu umgehen weil mein Verpackungslieferant registriert ist und ich das nachweisen kann.
Klar, kosten die registrierten Verpackungen mehr, aber in ein paar Monaten check ich mal ab, ob das unter den Registrierungskosten bleibt oder nicht.
Wenn nicht, dann registrier ich mich.
So einfach.
Gruss
Claudia


12.12.2008, 15:09

Re: Verpackungsverordnung zum 01.01.09

Hallo zusammen,

Leider werden Hier wider mal Äpfel mit Birnen zusammengeworfe. Also versuche ich es als nicht Jurist in meinen Worten zu erklären.

Also zu erst mit der Vorlizensirung ( RESY, Güner Punkt usw. ) funzt nur für Verpackungen der Ware. Z.B. Jemand produziert Schokolade und verpackt die in ein RESY Karton als umverpackung für den Handel ( B2B ) der benötigt keine Lizens nach der novelierten Verpackungsverordnung.

Versendet nun ein Kunde des produzent im Ramen seines Onlineshops
die Gleiche Ware an einen ENDKUNDEN ( B2C ) in einer anderen Verpackung benötigt er eine Lizens.
Da nützt die Vorlizensirung nicht mehr.

Also in Versandgeschäft immer Lizens und es gibt keine Vorliferant freistellung für B2C.

Eine Ausnahme gibt es aber doch. Wen man exakt 1 artikel in einem Karton
von einem Liferanten bekommt und dann in diesem Karton ( der ja dan vom vorlieferanten Lizensiert ist ( also vom Produktersteller , nicht vom Kartonhersteller bereits lizensirt ist ) an Seine Kunden  sendet, benötigt man für diese Verpackung keine Lizens.

Libe Claudia

Das ist Riskant. Den ein Verpackungslieferant kann deine Lizensaufgaben dir nicht abnehmen.


Milan Rajcic
www.akkuinternational.de
12.12.2008, 17:21

Re: Verpackungsverordnung zum 01.01.09

Interessante Sachen die hier bisher zusammengekommen sind!

Also für mich steht fest: Ich verkauf lieber die Schaufel als selbst zu graben 

Bei solchen Sachen würde mir als Shopbetreiber der Hals ein wenig anschwellen.
Ich kapiere das ganz nicht wirklich. Zumindest was das Papier angeht streiten sich hiesige Firmen um diesen Rohstoff! Holen kostenlos ab und machen damit Geld! Warum muss ein anderer für den ach so wertvollen Rohstoff Papier vorher irgendwelche Verpackungs-Entsorgungs-Gebühren zahlen? Das ist mal wieder typisch DE!

Ach hatte ich schon erwähnt, dass die POWERGAP Hotline demnächst nur noch auf den Malediven zu erreichen ist?

Keine Panik, ist nur so ein Wunschgedanke  8)


13.12.2008, 08:51

Re: Verpackungsverordnung zum 01.01.09

Also mein Verpackungslieferant hat dazu folgendes geschrieben:

------------------------------------------------------------------------------------------
Anlässlich der 5. Novelle zur Verpackungsverordnung möchten wir Sie über die ab dem 01.01.2009 wichtigsten Neuregelungen informieren.



Nach der Verpackungsverordnung sind Hersteller oder Vertreiber von Verkaufsverpackungen seit 1991 verpflichtet, sämtliche in Deutschland in Verkehr gebrachte Verpackungen, die mit Ware befüllt sind und typischerweise beim Endverbraucher oder vergleichbaren Stellen anfallen, zurückzunehmen und einer Verwertung zuzuführen. Zu den verpflichteten Personen zählen u. a. auch die Internet- und Versandhändler, die ihre Waren in Verpackungen (sog. Serviceverpackungen) versenden. Darunter fallen hierbei sämtliche Verpackungsbestandteile, bei Online-Händlern z.B. auch die Versandkartonage, Luftpolstertaschen und Füllmaterial. Darüber hinaus ist alles lizenzierungspflichtig, was zum Verpacken verwendet wird, also auch Briefumschläge, Verschlussmaterial wie Kabelbinder aus Kunststoff zum Verschließen von Plastiktütchen oder Aufkleber aus Papier zur Beschriftung von selbst erstellten Verpackungseinheiten.



Die Verpflichtung zur kostenlosen Rücknahme und Verwertung von Verkaufsverpackungen besteht auch nach der 5. Novelle der VerpackV, die ab dem 01.01.2009 in Kraft tritt. Während Hersteller und Vertreiber bislang, zwischen den gesetzlich eröffneten Möglichkeiten der Befreiung von der Rücknahmepflicht frei wählen konnten, wird mit der 5. Novelle eine grundsätzliche Teilnahmepflicht von Verkaufsverpackungen bei dualen Systemen statuiert.



Darüber hinaus wurde zur Herbeiführung einer Lösung für die „Trittbrettfahrerproblematik“ eine jährliche Erklärungspflicht eingeführt. Die Abgabe der Vollständigkeitserklärung gemäß § 10 Abs. 1 VerpackV besteht jedoch nur für die Pflichtigen, die größere Verpackungsmengen in Verkehr bringen (>80 t Glas oder >50 t PK oder > 30 t LVP). Die kleinen Inverkehrbringer müssen nur auf Verlangen der Abfallbehörde die Vollständigkeitserklärung abgeben.



Eine einzigartige Neuerung betrifft die Abschaffung der gesetzlichen Kennzeichnungspflicht mit Wirkung zum 31.12.2008. Das bedeutet, dass Verkaufsverpackungen nicht mehr mit dem Zeichen „Der Grüne Punkt“ zu kennzeichnen sind. Zu beachten ist hierbei jedoch, dass im europäischen Ausland teilweise eine Kennzeichnung mit dem Grünen Punkt durch Gesetz oder Vertrag verlangt wird (z.B. Bulgarien, Frankreich, Portugal, Spanien, Griechenland, Zypern, (Türkei)).



Um Sie als Hersteller und Vertreiber im Sinne der VerpackV vor möglichen Abmahnungen und Schadensersatzansprüchen abzusichern bieten wir Ihnen ab dem 01.11.2008 folgende Möglichkeiten an:



1. Sie können unser gesamtes Lieferprogramm bereits „vorlizenziert“ beziehen. Das bedeutet, dass alle ihre rechtlichen Verpflichtungen hier bereits durch uns erfüllt wurden. Entsprechend sind die dafür entstehenden Entsorgungskosten bereits im Preis enthalten. Die Bestellung dieser „vorlizenzierten“ Verpackungen können dann vorübergehend per e-Mail, FAX (040. 756 046 55) oder telefonisch unter 040. 756 046 22 erfolgen.



2. Sie entscheiden sich dafür, unsere Produkte „unlizenziert“ zu bestellen. Dann müssen Sie Ihren rechtlichen Verpflichtungen aus der VerpackV jedoch selbst nachkommen.

Zur Erfüllung dieser Pflichten nach der VerpackV bietet unser Kooperationspartner (ist ein TÜV-geprüftes Lizenzierungssystem) eine kostengünstige, komfortable und unkomplizierte Abwicklung. Unser Partner bietet Ihnen eine Befreiung von der Rücknahmepflicht der gemeldeten Verpackungsmengen und Schutz vor etwaigen Abmahnungen und/oder Bußgeldforderungen.
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Gruss
Claudia


15.12.2008, 16:57

Re: Verpackungsverordnung zum 01.01.09

Noch mal zu den Äpfeln und Birnen 

Die meisten von euch sehen die Verpackung im Versandkarton, der ist aber einfach zu handlen, entweder der Vorlieferant ist lizensiert oder nicht, je nachdem zahlt man die Gebühr, haben ja schon andere geschrieben. Alles easy, alles ok!

aber die meisten von euch verkaufen Produkte, wir z.B. Tintenpatronen. Eine Tintenpatrone steckt in einem Plastikhalter (das zählt als Verpackung), dann in einer luftdichten Tüte (das auch), dann im Produktkarton (ja das auch) und das alles packt man ja später in die Versandschachtel.

Wären es also nur die Versandkartons, wäre das ganze easy. Aber es geht um alles und das muss dokumentiert sein und abgeführt werden, das erzeugt Aufwand und viel Unsicherheit.

Lest die Novelle genau, denn der Verbraucher wirft ja nicht nur den Versandkarton weg, sondern alles was das Produkt umgibt, sei es Folie für den gelben Sack etc.

Oder verkauft Ihr etwa alle Bulk?

Ich habe die Novelle so verstanden wie die Mwst um es mir zu vereinfachen. Solang man B2B bleibt, zahlt man "indirekt" keine Mwst da man sie wieder bekommt (Ihr könnt die Kosten ja auch weiterberechnen). Verlässt das Produkt dann das Lager Richtung B2C fällt sie an und wird vom Kunden mitbezahlt (bei der Novelle zahlt es am Ende ja auch der Verbraucher). Jetzt kann man sagen, Es ist Quatsch das die Vorlieferanten sich lizensieren.

Ist es nicht, denn jeder von euch verschickt täglich B2B und B2C wollt ihr für jedes Paket das auseinander rechnen? Das wird unmöglich.
Daher ist es das einfachste jeden Eingang direkt schon lizensiert zu bekommen bzw. als Pappmenge zu erfassen.
Aber hieran erkennt man schon wie schwachsinnig der ganze Kram ist, denn auch ein B2B entsorgt Verpackungsmaterial weil es nicht mehr brauchbar ist.

Und zum Vergleich zur Mwst. Da läufts genauso, der Staat holt sich erstmal generell immer die Steuer um auf Nummer sicher zu gehen und am Ende des Monats muss man belegen was man zurückbekommt.

Wir importieren selbst, daher wissen wir welche Pappmengen eintreffen, unsere Versandkartons kommen von (das ist keine Schleichwerbung) Brettschneider, die sind lizensiert und haben mir schon im Sommer alles ausgehändigt was man braucht (die Lizensnummer und natürlich das sie die auch zahlen). Auf diesem Wege sind wir dann safe. Ob ich dann den ein oder anderen Cent verliere
weil ich nen B2B mitlizensiert hab ist richtig, aber guckt mal was Pappe kosten soll, das geht eigentlich und der Aufwand es zu trennen wäre teurer als so.
Die schlauen Köpfe hinter der Novelle sind halt leider nicht die die sie verwalten müssen. Aber daran ändern wir leider nix mehr :-(

Aber Äpfel und Birnen gibts ja auch bei uns Händlern, wir haben nen B2B und B2C Mix, der eine macht nur B2C und der nächste nur B2B, da sieht die Welt dann anders aus.





10.04.2009, 14:43

Re: Verpackungsverordnung zum 01.01.09

Ich werde mich auch registrieren müssen!
Hatte auch an BÄHR gedacht!
Wie ist das den ,ich bin dann ja registriert,und habe die Lizenz!
ICh werde ca auf 60 kg max an Pape kommen
Der Rechner hat mir etwas über 20 Euro gerechnet!
Ist das den jetzt meine Jahressumme?
Weil bei LANDBELL nehmen die 200 und mehr /2 Jahre!
Und muß ich die Pape dann da auch abnehmen bei BÄHR?
Ich denke mal das kann/muß aber nicht oder?

MFG M


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