
Sehr geehrte Kunden,
mit dem heutigen Update haben wir die POWERGAP Businessversion erneut um wichtige Erweiterungen ergänzt. Sämtliche Funktionen sind in der Kombination mit einer Lightversion nicht verfügbar.
Übersicht:
- automatisch steuerfrei für nicht EU Länder
- automatisch steuerfrei für Kunden mit gültiger Umsatzsteuer-ID
- Unterschiedliche Steuersätze je Land
- Export an Steuerberater (in Vorbereitung)
Wer die Grafiken der Verwaltung offline auf seinem PC nutzt bitte die folgende Datei in das Verzeichnis c:/programme/powergap/img auspacken: Download
automatisch steuerfrei für nicht EU Länder
In Länder wie die Schweiz, die nicht zur EU gehören kann man bekanntlich steuerfrei versenden. Bisher gab es im Shop aber keinerlei Möglichkeit dem Kunden die Bestellung auch direkt steuerfrei anzuzeigen.
Dies ist ab sofort möglich.
Über das Symbol Warenkorb > Warenkorb muss dazu im Feld "ZurKasse_steuerfrei_Land" ein solcher Text gepflegt werden:
Außerdem muss über Sonstiges > Länder > Länder in der Spalte "Steuer" das Land auf nicht steuerpflichtig eingestellt sein; Rotes Symbol mit weißem Kreuz.
Im Shop wird die Bestellung im Schritt "Zur Kasse" wie folgt dargestellt:
Voraussetzung für diese Vorgehensweise ist, dass alle Artikel des Shops einem Steuersatz zugeordnet sind, der nicht 0% ist! Dies ist in den meisten POWERGAP Shops auch schon so gepflegt.
Technisch sieht es so aus, dass alle Artikel einzeln zurückgerechnet werden. Ist der Warenkorb mit 7 und 16 % Artikeln gleichzeitig gefüllt, so wird der 7% Artikel auch nur um die -7% gerechnet und der 16er um minus 16%. Die Summe aller Differenzen zwischen Brutto und Netto wird dann dem Kunden angezeigt.
Der Einfachheit halber haben wir beschlossen diese Rückrechnung der Steuern nicht je Position darzustellen. Diese Art und Weise hat sich bei einem Exclusive-Kunden, bei dem dies schon länger im Einsatz ist als vorteilhaft erwiesen. Die Darstellung wirkt sich auch weniger störend auf die Kaufentscheidung aus. Im Gegenteil, da bei mehreren Positionen ein scheinbar hoher Minusbetrag angezeigt wird, hat es eine Art Rabatt Charakter, der den Kunden unterschwellig sogar noch mehr zum Kauf bewegt.
In der Verwaltung wird die Bestellung mit dem folgendem Symbol als Netto Order gekennzeichnet:
Auch im Rechnungsdruck wird ein entsprechender Textvermerk (der über Layout/PDF/Rechnung/Infotypen/ID_10088 gepflegt wird) ausgegeben! Bitte Positionierung überprüfen, da dies bei allen Shops mit der Standard Positionierung ausgeliefert wurde.
automatisch steuerfrei für Kunden mit gültiger Umsatzsteuer-ID
Gewerblichen Kunden, die dem Shopbetreiber eine Umsatzsteuer-ID-Nummer mitteilen, kann nun eine Bestellung ebenfalls Netto angeboten werden.
Im innereuropäischen Handel wurde die Ust-ID ins Leben gerufen um die steuerlichen Hürden zu vereinfachen. So müssen gewerbliche Kunden nicht mehr die gezahlten Steuern mit komplizierten Formularen in dem jeweiligen Land zurückfordern.
Zwar waren diese im Grunde auch nur ein durchlaufender Posten, aber umständlich zu handhaben. Beim Wareneinkauf kann man immerhin einiges an Kapitaleinsatz sparen, besonders wenn die Ware auf Lager liegt. Diese Vorteile bewegen gewerbliche Kunden immer mehr dazu, mit der Ust-ID steuerfrei einzukaufen.
Damit im Shop ein Vorgang netto abgerechnet werden kann, muss die Ust-ID aber vorher geprüft werden. Dies passiert in Deutschland über das "Bundeszentralamt für Steuern", das auf http://evatr.bff-online.de/eVatR/ dazu eine Möglichkeit bietet es online zu tun.
Laut Gesetz ist diese Online-Prüfung nicht ausreichend. Doch die offizielle Prüfung, die schriftlich eingereicht werden muss ist zu umständlich und der Shopbetreiber hat auch keine Zeit, Tage oder gar Wochen zu warten, bis er dem Kunden bestätigen kann, die Bestellung Netto zu fakturieren. So hat sich in der Praxis die Online-Prüfung etabliert. Sollte das Finanzamt aber rückwirkend für einzelne Verkäufe Steuern nachfordern, so kann man sich nicht auf die Online-Prüfung berufen.
Dies ist etwas umstritten, kommt aber auch nicht sehr oft vor. Im Grunde nur dann, wenn ein (angeblicher) Händler dem Shopbetreiber eine zwar in der Online Prüfung gültige Ust-ID meldet, die ihm aber gar nicht gehört. Denn in der Online Prüfung wird nur die Gültigkeit der Nummer bestätigt, nicht aber wem diese gehört.
Kommen wir nun zum 'im Shop' wichtigen Part.
Um diese Funktion zu aktivieren ist auch hier Voraussetzung, dass alle Artikel einem Steuersatz zugeordnet sind, der nicht 0% ist. Ebenso, dass der Shopbetreiber über Sonstiges/Pers.Daten die eigene gültige Ust-ID gepflegt hat.
Über das Symbol Warenkorb/Warenkorb muss dazu
- im Feld "ZurKasse_steuerfrei_UstID_sofort" :
- und im Feld "ZurKasse_steuerfrei_UstID_nach_Prüfung" :
gepflegt werden.
Die Unterscheidung "sofort" und "nach Prüfung" ist nötig, da bei Neukunden die UID zuerst durch den Shopbetreiber geprüft werden muss.
Dies sieht dann für den einkaufenden Kunden im Shop wie folgt aus:
Ist diese einmal als gültig befunden worden, so kann dem Kunden bei zukünftigen Bestellungen die Mehrwertsteuer direkt im Schritt "Zur Kasse" gekürzt werden. Der Kunde wird nach erfolgreicher Prüfung auf "Netto-Kunde" umgestellt und sieht beim nächsten Einkauf folgendes:
An diesen 2 Grafiken ist gut erkennbar, dass Rabatte richtigerweise erst nach der Steuerrückrechnung berücksichtigt werden. Hier im Beispiel ist der Vorkasse-Rabatt 6 Cent kleiner ausgefallen weil die Bestellung netto fakturiert wird.
In der Verwaltung schaut die erste Bestellung (wenn noch nicht auf Netto umgestellt und die UID noch nicht geprüft wurde) wie folgt aus:
Für alle deutschen Shopbetreiber ist in der Verwaltung ein UID Symbol in der Bestellübersicht sichtbar, über das eine direkte Online Prüfung möglich ist. Hierzu nutzt POWERGAP die WDDX Schnittstellt des "Bundeszentralamtes für Steuern" und liefert ein Ergebnis zurück.
Ist die UID gültig kann nun die Bestellung mit Klick auf das
-Symbol auf Netto umgestellt werden. Dies wird in der Bestellübersicht oben kurz dokumentiert und das Symbol wechselt die Farbe:
Hier die Anzeige nach Umstellung auf Netto:
Über das Symbol
ist nun zu erkennen, dass der Kunde auch für die nächsten Bestellungen als Netto-Kunde festgestellt wurde. Mit einem Klick auf dieses Symbol kann man den "Netto-Status" in dem darauffolgenden Fenster mit Entfernung des Hakens bei "Nettokunde" wieder entfernen. Dies gilt allerdings nur für zukünftige Bestellungen des Kunden und nicht für bereits getätigte!
Auch im Rechnungsdruck wird ein entsprechender Textvermerk (der über Layout/PDF/Rechnung/Infotypen/ID_10089 gepflegt wird) ausgegeben. Bitte Positionierung überprüfen, da dies bei allen Shops mit der Standard Positionierung ausgeliefert wurde.
Es ist gesetzlich vorgeschrieben, dass solche Nettorechnungen die Ust-ID ausgewiesen haben müssen.
Tipp: Sollte bei einem Shopbetreiber ein "Abholer" vor der Tür stehen, der Ware umsatzsteuerfrei kaufen will, weil er diese ins Ausland überführen möchte, so kann es sein, dass diese Person die Ware letztendlich nicht ausführt.
Das Finanzamt verlangt dann bei Prüfungen auch rückwirkend Nachweise, ob die Ware wirklich das Land verlassen hat. Sprich der Abholer könnte mit Vorwand eine falsche (aber gültige UID) angeben und die Ware nie ausführen. Hier ist man gut beraten, einem Abholer zuerst die MwSt. zu berechnen und erst, wenn er Ausliefernachweise, wie Zollpapiere vorlegt, diese zu erstatten. Am besten behandeln Sie Abholer niemals steuerfrei.
Beim Versand der Ware ins Ausland steht dem Shopbetreiber der Abliefernachweis von D H L, U P S und co. zur Verfügung.
Unterschiedliche Steuersätze je Land
Auch dieses neue Feature beruht auf gesetzlichen Regelungen, die eine Firma dazu verpflichten, ab einem bestimmten Grenzwert an Umsatz in ein Land, die Mehrwertsteuer abzuführen.
Die Grenzwerte erfahren Sie von Ihrem Steuerberater. Meist kommt das ausländische Finanzamt automatisch auf den Händler zu, da die Zahlen für innereuropäische Lieferungen aus der so genannten "Zusammenfassenden Meldung" hervorgehen, die als Anlage bei der monatlichen Umsatzsteuervoranmeldung abgegeben wird.
Ausschlaggebend für die Abführung ins Ausland ist nicht das Land in der Rechnungsanschrift, sondern das Lieferland. Dorthin, wohin die Ware physisch versendet wird.
Diese separate Abführung ist eine wirklich lästige Angelegenheit. Am sinnvollsten ist es, in den jeweiligen Ländern auch einen eigenen Steuerberater zu haben, da es meist fast unmöglich ist, die ausländischen Formulare zu verstehen, die deren Finanzämter zusenden.
Ist eine Abführung der Mehrwertsteuer in das Ausland nötig, so ist es auch wichtig, dass der Shop dem Kunden eine Rechnung mit dem jeweiligen Mehrwertsteuersatz des Landes ausdruckt.
Beispielsweise beträgt der derzeitige Satz in Frankreich 19,6%.
Im Shop lassen sich für die einzelnen Länder nicht unterschiedliche Preise darstellen. Das hat den Grund, weil der Shop bei nicht eingeloggten Besuchern das Herkunftsland bzw. Lieferland noch nicht kennt.
So bleibt also nur die Möglichkeit, die Unterschiede der MwSt. in den einzelnen Ländern im VK Preis zu kalkulieren. Hat ein Shop beispielsweise 50% Umsatz Frankreich und 50% Deutschland, so ist der durchschnittliche MwSt.-Satz ca. 18%. Wer seine Waren nach dem Schema
VK = EK + Marge + MwSt.
rechnet, der muss dies entsprechend berücksichtigen. Ab 01.01.2007 mit der MwSt.-Erhöhung auf 19% sind die Unterschiede dann nicht mehr ganz so groß. Aber Dänemark z.B. mit derzeit 25% wird dann weiterhin aus dem Rahmen fallen.
Über Sonstiges/Länder/Länder findet sich zu jedem Land das Symbol
.
Darüber lässt sich nun ein anderes Steuerkennzeichen zuordnen, dass vorher über Sonstiges/Steuersätze angelegt werden muss. Ist ein anderes Steuerkennzeichen zugeordnet, so erscheint es rot
und ab diesem Zeitpunkt wird dem Kunden die Rechnung mit dem entsprechendem Steuersatz gedruckt. Dies sieht wie folgt aus:
Der Text kann über Layout/PDF/Rechnung/Infotypen/ID_10090 gepflegt werden. Dabei gibt es 3 mögliche Synonyme:
#in_land_steuerbetrag = Steuerbetrag (siehe oben 68,49)
#in_land_steuersatz = Steuersatz in % (siehe oben 19,6)
#lieferland = Land in das die Ware geliefert wird (siehe oben Frankreich)
Weiteres muss nicht eingestellt werden. Es sollte aber überprüft werden, ob die im Standard ausgelieferte Positionierung dieses Textes mit dem eigenem Layout übereinstimmt. Generell ist es wichtig, alle neu eingestellten Funktionen selbst genau zu testen. Es kann immer mal Konstellationen geben, in denen solch komplexe Funktionen bei einem Shop funktionieren und bei einem anderen nicht.
Export an Steuerberater (in Vorbereitung)
Für das nächste Update ist eine komfortable Exportfunktion an den Steuerberater geplant.
Hierfür ist bereits heute das Icon
bei Sonstiges/Länder/Länder zu sehen. Darüber wird je Land eine Kontonummer erfasst, damit diese später in den generierten Datensätzen direkt für den Steuerberater bereitgestellt werden kann.
Bitte diese Funktion im Moment nicht weiter beachten.
mit dem heutigen Update haben wir die POWERGAP Businessversion erneut um wichtige Erweiterungen ergänzt. Sämtliche Funktionen sind in der Kombination mit einer Lightversion nicht verfügbar.
Übersicht:
- automatisch steuerfrei für nicht EU Länder
- automatisch steuerfrei für Kunden mit gültiger Umsatzsteuer-ID
- Unterschiedliche Steuersätze je Land
- Export an Steuerberater (in Vorbereitung)
Wer die Grafiken der Verwaltung offline auf seinem PC nutzt bitte die folgende Datei in das Verzeichnis c:/programme/powergap/img auspacken: Download
automatisch steuerfrei für nicht EU Länder
In Länder wie die Schweiz, die nicht zur EU gehören kann man bekanntlich steuerfrei versenden. Bisher gab es im Shop aber keinerlei Möglichkeit dem Kunden die Bestellung auch direkt steuerfrei anzuzeigen.
Dies ist ab sofort möglich.
Über das Symbol Warenkorb > Warenkorb muss dazu im Feld "ZurKasse_steuerfrei_Land" ein solcher Text gepflegt werden:
Sie haben #land als Versandland angegeben,
daher wird die Bestellung um die derzeit gültige deutsche MwSt. gekürzt.
Diese Bestellung wird steuerfrei abgerechnet:
daher wird die Bestellung um die derzeit gültige deutsche MwSt. gekürzt.
Diese Bestellung wird steuerfrei abgerechnet:
Außerdem muss über Sonstiges > Länder > Länder in der Spalte "Steuer" das Land auf nicht steuerpflichtig eingestellt sein; Rotes Symbol mit weißem Kreuz.
Im Shop wird die Bestellung im Schritt "Zur Kasse" wie folgt dargestellt:
Voraussetzung für diese Vorgehensweise ist, dass alle Artikel des Shops einem Steuersatz zugeordnet sind, der nicht 0% ist! Dies ist in den meisten POWERGAP Shops auch schon so gepflegt.
Technisch sieht es so aus, dass alle Artikel einzeln zurückgerechnet werden. Ist der Warenkorb mit 7 und 16 % Artikeln gleichzeitig gefüllt, so wird der 7% Artikel auch nur um die -7% gerechnet und der 16er um minus 16%. Die Summe aller Differenzen zwischen Brutto und Netto wird dann dem Kunden angezeigt.
Der Einfachheit halber haben wir beschlossen diese Rückrechnung der Steuern nicht je Position darzustellen. Diese Art und Weise hat sich bei einem Exclusive-Kunden, bei dem dies schon länger im Einsatz ist als vorteilhaft erwiesen. Die Darstellung wirkt sich auch weniger störend auf die Kaufentscheidung aus. Im Gegenteil, da bei mehreren Positionen ein scheinbar hoher Minusbetrag angezeigt wird, hat es eine Art Rabatt Charakter, der den Kunden unterschwellig sogar noch mehr zum Kauf bewegt.
In der Verwaltung wird die Bestellung mit dem folgendem Symbol als Netto Order gekennzeichnet:
Auch im Rechnungsdruck wird ein entsprechender Textvermerk (der über Layout/PDF/Rechnung/Infotypen/ID_10088 gepflegt wird) ausgegeben! Bitte Positionierung überprüfen, da dies bei allen Shops mit der Standard Positionierung ausgeliefert wurde.
automatisch steuerfrei für Kunden mit gültiger Umsatzsteuer-ID
Gewerblichen Kunden, die dem Shopbetreiber eine Umsatzsteuer-ID-Nummer mitteilen, kann nun eine Bestellung ebenfalls Netto angeboten werden.
Im innereuropäischen Handel wurde die Ust-ID ins Leben gerufen um die steuerlichen Hürden zu vereinfachen. So müssen gewerbliche Kunden nicht mehr die gezahlten Steuern mit komplizierten Formularen in dem jeweiligen Land zurückfordern.
Zwar waren diese im Grunde auch nur ein durchlaufender Posten, aber umständlich zu handhaben. Beim Wareneinkauf kann man immerhin einiges an Kapitaleinsatz sparen, besonders wenn die Ware auf Lager liegt. Diese Vorteile bewegen gewerbliche Kunden immer mehr dazu, mit der Ust-ID steuerfrei einzukaufen.
Damit im Shop ein Vorgang netto abgerechnet werden kann, muss die Ust-ID aber vorher geprüft werden. Dies passiert in Deutschland über das "Bundeszentralamt für Steuern", das auf http://evatr.bff-online.de/eVatR/ dazu eine Möglichkeit bietet es online zu tun.
Laut Gesetz ist diese Online-Prüfung nicht ausreichend. Doch die offizielle Prüfung, die schriftlich eingereicht werden muss ist zu umständlich und der Shopbetreiber hat auch keine Zeit, Tage oder gar Wochen zu warten, bis er dem Kunden bestätigen kann, die Bestellung Netto zu fakturieren. So hat sich in der Praxis die Online-Prüfung etabliert. Sollte das Finanzamt aber rückwirkend für einzelne Verkäufe Steuern nachfordern, so kann man sich nicht auf die Online-Prüfung berufen.
Dies ist etwas umstritten, kommt aber auch nicht sehr oft vor. Im Grunde nur dann, wenn ein (angeblicher) Händler dem Shopbetreiber eine zwar in der Online Prüfung gültige Ust-ID meldet, die ihm aber gar nicht gehört. Denn in der Online Prüfung wird nur die Gültigkeit der Nummer bestätigt, nicht aber wem diese gehört.
Kommen wir nun zum 'im Shop' wichtigen Part.
Um diese Funktion zu aktivieren ist auch hier Voraussetzung, dass alle Artikel einem Steuersatz zugeordnet sind, der nicht 0% ist. Ebenso, dass der Shopbetreiber über Sonstiges/Pers.Daten die eigene gültige Ust-ID gepflegt hat.
Über das Symbol Warenkorb/Warenkorb muss dazu
- im Feld "ZurKasse_steuerfrei_UstID_sofort" :
Ihre UmsatzsteuerID #uid ist gültig,
daher fakturieren wir diese Bestellung steuerfrei und kürzen die deutsche MwSt.:
daher fakturieren wir diese Bestellung steuerfrei und kürzen die deutsche MwSt.:
- und im Feld "ZurKasse_steuerfrei_UstID_nach_Prüfung" :
Achung! Sollte Ihre UmsatzsteuerID-Nummer #uid gültig sein, wird die Rechnungssumme nachträglich um die in Deutschland gültige MwSt. gekürzt.
Bitte warten Sie dazu unsere Bestätigungsmail ab. Wir müssen die UstID zuerst überprüfen.
Bitte warten Sie dazu unsere Bestätigungsmail ab. Wir müssen die UstID zuerst überprüfen.
gepflegt werden.
Die Unterscheidung "sofort" und "nach Prüfung" ist nötig, da bei Neukunden die UID zuerst durch den Shopbetreiber geprüft werden muss.
Dies sieht dann für den einkaufenden Kunden im Shop wie folgt aus:
Ist diese einmal als gültig befunden worden, so kann dem Kunden bei zukünftigen Bestellungen die Mehrwertsteuer direkt im Schritt "Zur Kasse" gekürzt werden. Der Kunde wird nach erfolgreicher Prüfung auf "Netto-Kunde" umgestellt und sieht beim nächsten Einkauf folgendes:
An diesen 2 Grafiken ist gut erkennbar, dass Rabatte richtigerweise erst nach der Steuerrückrechnung berücksichtigt werden. Hier im Beispiel ist der Vorkasse-Rabatt 6 Cent kleiner ausgefallen weil die Bestellung netto fakturiert wird.
In der Verwaltung schaut die erste Bestellung (wenn noch nicht auf Netto umgestellt und die UID noch nicht geprüft wurde) wie folgt aus:
Für alle deutschen Shopbetreiber ist in der Verwaltung ein UID Symbol in der Bestellübersicht sichtbar, über das eine direkte Online Prüfung möglich ist. Hierzu nutzt POWERGAP die WDDX Schnittstellt des "Bundeszentralamtes für Steuern" und liefert ein Ergebnis zurück.
Wenn nicht OK, dann:
(es kann natürlich unterschiedliche Fehlermeldungen geben) |
Wenn OK, dann in weißer Schriftfarbe:
|
Ist die UID gültig kann nun die Bestellung mit Klick auf das
-Symbol auf Netto umgestellt werden. Dies wird in der Bestellübersicht oben kurz dokumentiert und das Symbol wechselt die Farbe:
Hier die Anzeige nach Umstellung auf Netto:
Über das Symbol
ist nun zu erkennen, dass der Kunde auch für die nächsten Bestellungen als Netto-Kunde festgestellt wurde. Mit einem Klick auf dieses Symbol kann man den "Netto-Status" in dem darauffolgenden Fenster mit Entfernung des Hakens bei "Nettokunde" wieder entfernen. Dies gilt allerdings nur für zukünftige Bestellungen des Kunden und nicht für bereits getätigte!
Auch im Rechnungsdruck wird ein entsprechender Textvermerk (der über Layout/PDF/Rechnung/Infotypen/ID_10089 gepflegt wird) ausgegeben. Bitte Positionierung überprüfen, da dies bei allen Shops mit der Standard Positionierung ausgeliefert wurde.
Es ist gesetzlich vorgeschrieben, dass solche Nettorechnungen die Ust-ID ausgewiesen haben müssen.
Tipp: Sollte bei einem Shopbetreiber ein "Abholer" vor der Tür stehen, der Ware umsatzsteuerfrei kaufen will, weil er diese ins Ausland überführen möchte, so kann es sein, dass diese Person die Ware letztendlich nicht ausführt.
Das Finanzamt verlangt dann bei Prüfungen auch rückwirkend Nachweise, ob die Ware wirklich das Land verlassen hat. Sprich der Abholer könnte mit Vorwand eine falsche (aber gültige UID) angeben und die Ware nie ausführen. Hier ist man gut beraten, einem Abholer zuerst die MwSt. zu berechnen und erst, wenn er Ausliefernachweise, wie Zollpapiere vorlegt, diese zu erstatten. Am besten behandeln Sie Abholer niemals steuerfrei.
Beim Versand der Ware ins Ausland steht dem Shopbetreiber der Abliefernachweis von D H L, U P S und co. zur Verfügung.
Unterschiedliche Steuersätze je Land
Auch dieses neue Feature beruht auf gesetzlichen Regelungen, die eine Firma dazu verpflichten, ab einem bestimmten Grenzwert an Umsatz in ein Land, die Mehrwertsteuer abzuführen.
Die Grenzwerte erfahren Sie von Ihrem Steuerberater. Meist kommt das ausländische Finanzamt automatisch auf den Händler zu, da die Zahlen für innereuropäische Lieferungen aus der so genannten "Zusammenfassenden Meldung" hervorgehen, die als Anlage bei der monatlichen Umsatzsteuervoranmeldung abgegeben wird.
Ausschlaggebend für die Abführung ins Ausland ist nicht das Land in der Rechnungsanschrift, sondern das Lieferland. Dorthin, wohin die Ware physisch versendet wird.
Diese separate Abführung ist eine wirklich lästige Angelegenheit. Am sinnvollsten ist es, in den jeweiligen Ländern auch einen eigenen Steuerberater zu haben, da es meist fast unmöglich ist, die ausländischen Formulare zu verstehen, die deren Finanzämter zusenden.
Ist eine Abführung der Mehrwertsteuer in das Ausland nötig, so ist es auch wichtig, dass der Shop dem Kunden eine Rechnung mit dem jeweiligen Mehrwertsteuersatz des Landes ausdruckt.
Beispielsweise beträgt der derzeitige Satz in Frankreich 19,6%.
Im Shop lassen sich für die einzelnen Länder nicht unterschiedliche Preise darstellen. Das hat den Grund, weil der Shop bei nicht eingeloggten Besuchern das Herkunftsland bzw. Lieferland noch nicht kennt.
So bleibt also nur die Möglichkeit, die Unterschiede der MwSt. in den einzelnen Ländern im VK Preis zu kalkulieren. Hat ein Shop beispielsweise 50% Umsatz Frankreich und 50% Deutschland, so ist der durchschnittliche MwSt.-Satz ca. 18%. Wer seine Waren nach dem Schema
VK = EK + Marge + MwSt.
rechnet, der muss dies entsprechend berücksichtigen. Ab 01.01.2007 mit der MwSt.-Erhöhung auf 19% sind die Unterschiede dann nicht mehr ganz so groß. Aber Dänemark z.B. mit derzeit 25% wird dann weiterhin aus dem Rahmen fallen.
Über Sonstiges/Länder/Länder findet sich zu jedem Land das Symbol
.
Darüber lässt sich nun ein anderes Steuerkennzeichen zuordnen, dass vorher über Sonstiges/Steuersätze angelegt werden muss. Ist ein anderes Steuerkennzeichen zugeordnet, so erscheint es rot
und ab diesem Zeitpunkt wird dem Kunden die Rechnung mit dem entsprechendem Steuersatz gedruckt. Dies sieht wie folgt aus:
Der Text kann über Layout/PDF/Rechnung/Infotypen/ID_10090 gepflegt werden. Dabei gibt es 3 mögliche Synonyme:
#in_land_steuerbetrag = Steuerbetrag (siehe oben 68,49)
#in_land_steuersatz = Steuersatz in % (siehe oben 19,6)
#lieferland = Land in das die Ware geliefert wird (siehe oben Frankreich)
Weiteres muss nicht eingestellt werden. Es sollte aber überprüft werden, ob die im Standard ausgelieferte Positionierung dieses Textes mit dem eigenem Layout übereinstimmt. Generell ist es wichtig, alle neu eingestellten Funktionen selbst genau zu testen. Es kann immer mal Konstellationen geben, in denen solch komplexe Funktionen bei einem Shop funktionieren und bei einem anderen nicht.
Export an Steuerberater (in Vorbereitung)
Für das nächste Update ist eine komfortable Exportfunktion an den Steuerberater geplant.
Hierfür ist bereits heute das Icon
bei Sonstiges/Länder/Länder zu sehen. Darüber wird je Land eine Kontonummer erfasst, damit diese später in den generierten Datensätzen direkt für den Steuerberater bereitgestellt werden kann.
Bitte diese Funktion im Moment nicht weiter beachten.