
Ab sofort gibt es ein neues Gesetz zum Thema SEPA Lastschrift. Achtung, ...Gefahr einer Abmahnung.
Siehe https://t3n.de/news/eugh-urteil-sepa-lastschrift-onlinelastschrift-1195359/
Siehe https://t3n.de/news/eugh-urteil-sepa-lastschrift-onlinelastschrift-1195359/
Für Onlinehändler gilt ab sofort: Die Lastschrift muss entweder allen EU-Kunden zur Verfügung stehen, oder die Lastschrift wird als Zahlungsverfahren nicht angeboten. Händler, die das Urteil ignorieren, laufen Gefahr, kostenpflichtig beispielsweise von Verbraucherschutzverbänden abgemahnt zu werden.