
Sehr geehrte Kunden,
bei allen POWERGAP Shops, die Ratenkauf über die Hanseatic Bank anbieten haben wir eine Änderung eingebaut.
Hanseatic-Newsletter:
Da die Schnittstelle fest je Shop eingestellt ist, haben wir das bei allen betroffenen Shops manuell machen müssen.
Sie müssen als Shopbetreiber zu diesem Punkt nichts machen. Dieses Update dient für Sie nur zur Info, dass wir die ab dem 11.06.2010 nötigen Angaben für die Preisauszeichnung von Finanzierungen in Ihrem Shop umgesetzt haben.
Beispiel, wie jetzt eine Anzeige im Artikeldetail aussehen kann:

Auch im Suchergebnis wurden die nötigen Angaben vervollständigt:

Alle betroffenen Händler dürften den Newsletter ja erhalten haben, trotzdem wiederholen wir auch ein weiteres Zitat daraus, wo Sie selbst eine Änderung durchführen müssten:
Hanseatic-Newsletter:
bei allen POWERGAP Shops, die Ratenkauf über die Hanseatic Bank anbieten haben wir eine Änderung eingebaut.
Hanseatic-Newsletter:
Neuregelungen für Werbung bzw. Preisauszeichnung am Artikel im Online-Shop
Bewerben Sie ein konkretes Produkt mit einem Finanzierungsangebot, müssen ab 11.06.10 gemäß neuem Verbraucherkreditrecht zusätzliche Informationen, wie z. B. der Sollzinssatz p.a., der Gesamtbetrag und ggf. die Höhe der Anzahlung, angegeben werden. Es muss neben der Auslobung des Zinssatzes ein repräsentatives Beispiel zur Finanzierung aufgeführt werden.
Bewerben Sie ein konkretes Produkt mit einem Finanzierungsangebot, müssen ab 11.06.10 gemäß neuem Verbraucherkreditrecht zusätzliche Informationen, wie z. B. der Sollzinssatz p.a., der Gesamtbetrag und ggf. die Höhe der Anzahlung, angegeben werden. Es muss neben der Auslobung des Zinssatzes ein repräsentatives Beispiel zur Finanzierung aufgeführt werden.
Da die Schnittstelle fest je Shop eingestellt ist, haben wir das bei allen betroffenen Shops manuell machen müssen.
Sie müssen als Shopbetreiber zu diesem Punkt nichts machen. Dieses Update dient für Sie nur zur Info, dass wir die ab dem 11.06.2010 nötigen Angaben für die Preisauszeichnung von Finanzierungen in Ihrem Shop umgesetzt haben.
Beispiel, wie jetzt eine Anzeige im Artikeldetail aussehen kann:

Auch im Suchergebnis wurden die nötigen Angaben vervollständigt:

Alle betroffenen Händler dürften den Newsletter ja erhalten haben, trotzdem wiederholen wir auch ein weiteres Zitat daraus, wo Sie selbst eine Änderung durchführen müssten:
Hanseatic-Newsletter:
Gehaltsnachweise im Online-Geschäft
Gehaltsnachweise für Finanzierungen werden ab 11.06.10 bereits ab einem Wert von 1.500 EUR vom Kunden angefordert. Mit Einführung dieser im Markt üblichen Grenze werden wir das Risiko von Betrug minimieren, welches im Onlinehandel nachweislich wesentlich höher als im stationären Bereich ist. Die Auswirkungen für Sie als Händler werden i. d. R. minimal sein, da im Durchschnitt nur ein sehr kleiner Teil aller Finanzierungen über diesem Betrag liegt.
Ihre Kunden erhalten im Falle einer positiven Kreditentscheidung am Ende des Beantragungsprozesses per Infoblatt diese Anforderung. Wir bitten Sie, die Angabe zur Gehaltsnachweis-Grenze auf Ihren Online-Infoseiten zur Finanzierung auf 1.500 EUR abzuändern.
Gehaltsnachweise für Finanzierungen werden ab 11.06.10 bereits ab einem Wert von 1.500 EUR vom Kunden angefordert. Mit Einführung dieser im Markt üblichen Grenze werden wir das Risiko von Betrug minimieren, welches im Onlinehandel nachweislich wesentlich höher als im stationären Bereich ist. Die Auswirkungen für Sie als Händler werden i. d. R. minimal sein, da im Durchschnitt nur ein sehr kleiner Teil aller Finanzierungen über diesem Betrag liegt.
Ihre Kunden erhalten im Falle einer positiven Kreditentscheidung am Ende des Beantragungsprozesses per Infoblatt diese Anforderung. Wir bitten Sie, die Angabe zur Gehaltsnachweis-Grenze auf Ihren Online-Infoseiten zur Finanzierung auf 1.500 EUR abzuändern.