Hallo liebe Powergab User,
soeben habe ich folgende Email erhalten, bezüglich aktuellen Abmahnungen..
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Sehr geehrter Herr Wehle,
der nachfolgende Hinweis betrifft alle Update-Servicemandanten der IT-Recht Kanzlei.
Wir dürfen Sie darauf hinweisen, dass derzeit Online-Händler abgemahnt werden, die IP-Adressen ihrer Kunden speichern.
Die IT-Recht Kanzlei rät derzeit davon ab, IP-Adressen von Kunden ohne deren ausdrückliche Zustimmung in ungekürzter Form zu speichern. So entspricht es mittlerweile der Rechtsauffassung vieler Gerichte, dass eine IP-Adresse ein personenbezogenes Datum i.S.d. § 3 Abs. 1 BDSG sein kann und daher nur mit Einwilligung des jeweiligen Webseitennutzers gespeichert werden dürfe.
Daher: Beim Speichern von IP-Adressen ist Vorsicht geboten bzw. es ist zu unterlassen. Auch empfiehlt sich z.B. beim Einsatz von Google Analytics mindestens eine Kürzung der IP-Adresse durch die sog. „_anonymizeIp()“ -Funktion, hierdurch wird dann nicht mehr die komplette IP-Adresse gespeichert.
Hinweis: Die lediglich kurzzeitig erfolgende providerseitige Speicherung kann meist aus technischen Gründen schon nicht verhindert werden, allerdings ist dies nicht zu beanstanden.
Mit freundlichen Grüßen
Ihre IT-Recht Kanzlei
Gruß Fabian
soeben habe ich folgende Email erhalten, bezüglich aktuellen Abmahnungen..
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Sehr geehrter Herr Wehle,
der nachfolgende Hinweis betrifft alle Update-Servicemandanten der IT-Recht Kanzlei.
Wir dürfen Sie darauf hinweisen, dass derzeit Online-Händler abgemahnt werden, die IP-Adressen ihrer Kunden speichern.
Die IT-Recht Kanzlei rät derzeit davon ab, IP-Adressen von Kunden ohne deren ausdrückliche Zustimmung in ungekürzter Form zu speichern. So entspricht es mittlerweile der Rechtsauffassung vieler Gerichte, dass eine IP-Adresse ein personenbezogenes Datum i.S.d. § 3 Abs. 1 BDSG sein kann und daher nur mit Einwilligung des jeweiligen Webseitennutzers gespeichert werden dürfe.
Daher: Beim Speichern von IP-Adressen ist Vorsicht geboten bzw. es ist zu unterlassen. Auch empfiehlt sich z.B. beim Einsatz von Google Analytics mindestens eine Kürzung der IP-Adresse durch die sog. „_anonymizeIp()“ -Funktion, hierdurch wird dann nicht mehr die komplette IP-Adresse gespeichert.
Hinweis: Die lediglich kurzzeitig erfolgende providerseitige Speicherung kann meist aus technischen Gründen schon nicht verhindert werden, allerdings ist dies nicht zu beanstanden.
Mit freundlichen Grüßen
Ihre IT-Recht Kanzlei
Gruß Fabian

Hallo,
das mit dem "..anonymizeIp" hatten wir schon in vielen Beiträgen hier im Forum. Eine schon ältere und bekannte Methode.
POWERGAP selbst speichert keine IP Adressen mehr. Das war mal. Eben auch aus genau diesen rechtlichen Gründen. Kunden rufen uns vereinzelt noch an und fragen danach, weil z.B. die Polizei diese bei Betrugsfällen benötigt. Aber da können wir leider nicht mehr helfen..
das mit dem "..anonymizeIp" hatten wir schon in vielen Beiträgen hier im Forum. Eine schon ältere und bekannte Methode.
POWERGAP selbst speichert keine IP Adressen mehr. Das war mal. Eben auch aus genau diesen rechtlichen Gründen. Kunden rufen uns vereinzelt noch an und fragen danach, weil z.B. die Polizei diese bei Betrugsfällen benötigt. Aber da können wir leider nicht mehr helfen..
