Hallo,
nachdem wir heute Live gegangen sind und alles sehr gut funktionierte gab es heute ein Schreiben eines Kunden.
nun Wissen wir hier nicht was rechtens ist und was nicht. Anbei ein Auszug. Es sei noch bemerkt wir nutzen die Funktion ab 5 Stück = 23.99 EUR, also eine Mengenstaffelung:
Schreiben des Kunden:
"Allerdings sollte Sie beachten, daß bei Online Shops die Preisauszeichnung ab xx verbunden mit einer Mengenstaffelung nur umgekehrt zulässig ist, da dies einer irreführenden Werbung entspricht. Hier ist Matrix Gametimecode mit ab 31,90 und nicht eindeutig als Mengenstaffelung gekennzeichnet, nur mit dem Mouse-Overflow, der nicht von allen Browsern unterstützt wird, sieht der Endverbraucher die Mengenstaffelung. Dies ist in dieser Form unzulässig, da die Auszeichnung auch ab 1,99 lauten könnte und sich dann herausstellt es ist für 1000 Stück."
Kann uns da jemand rechtlich helfen? Auch evtl mit Links? Rechtsprechungen?
Es liegt ja nicht in unserem Sinne den Kunden zu verwirren.
Langt eventuell ein Eintrag Shopsystem voll funktionsfähig für Browser ab Version XXX ?
grüsse
Daniel
nachdem wir heute Live gegangen sind und alles sehr gut funktionierte gab es heute ein Schreiben eines Kunden.
nun Wissen wir hier nicht was rechtens ist und was nicht. Anbei ein Auszug. Es sei noch bemerkt wir nutzen die Funktion ab 5 Stück = 23.99 EUR, also eine Mengenstaffelung:
Schreiben des Kunden:
"Allerdings sollte Sie beachten, daß bei Online Shops die Preisauszeichnung ab xx verbunden mit einer Mengenstaffelung nur umgekehrt zulässig ist, da dies einer irreführenden Werbung entspricht. Hier ist Matrix Gametimecode mit ab 31,90 und nicht eindeutig als Mengenstaffelung gekennzeichnet, nur mit dem Mouse-Overflow, der nicht von allen Browsern unterstützt wird, sieht der Endverbraucher die Mengenstaffelung. Dies ist in dieser Form unzulässig, da die Auszeichnung auch ab 1,99 lauten könnte und sich dann herausstellt es ist für 1000 Stück."
Kann uns da jemand rechtlich helfen? Auch evtl mit Links? Rechtsprechungen?
Es liegt ja nicht in unserem Sinne den Kunden zu verwirren.
Langt eventuell ein Eintrag Shopsystem voll funktionsfähig für Browser ab Version XXX ?
grüsse
Daniel

Hallo!
Also die Tooltipp Funktion geht in allen heutigen Browsern. Einzig Netscape 3.0 (der ja nun schon gute 10 Jahre alt ist) unterstützt das nicht. Aber mit dem läuft auch das ganze Shopsystem nicht :(
Die Reklamation, ob so etwas rechtlich einwandfrei ist müssten wohl eher Gerichte klären, da wir zu diesem Punkt keine eindeutige Rechtssprechung im Netz finden konnten.
Selbst bei eBay findet man ja ähnlich "verwirrende" Floskeln. Dort heißt es ja auch immer "Preis ab 1 EUR", obwohl der fast nie am Ende gilt.
Wenn Sie hierzu etwas finden, was uns tatsächlich veranlassen sollte dies zu ändern, so würden wir das natürlich sofort umprogrammieren.
Also die Tooltipp Funktion geht in allen heutigen Browsern. Einzig Netscape 3.0 (der ja nun schon gute 10 Jahre alt ist) unterstützt das nicht. Aber mit dem läuft auch das ganze Shopsystem nicht :(
Die Reklamation, ob so etwas rechtlich einwandfrei ist müssten wohl eher Gerichte klären, da wir zu diesem Punkt keine eindeutige Rechtssprechung im Netz finden konnten.
Selbst bei eBay findet man ja ähnlich "verwirrende" Floskeln. Dort heißt es ja auch immer "Preis ab 1 EUR", obwohl der fast nie am Ende gilt.
Wenn Sie hierzu etwas finden, was uns tatsächlich veranlassen sollte dies zu ändern, so würden wir das natürlich sofort umprogrammieren.
Das ist beruhigend zu lesen und werde es auch so dem Kunden mitteilen.
