


Sehr geehrte Kunden,
am 13. Juni ist das neue Widerrufsrecht ohne Übergangsfrist in Kraft getreten. Nach über drei Monaten „Praxistest“ ist nun ein guter Zeitpunkt für eine kleine Nachlese:
[li]Abmahnungen: insbesondere Interessenverbände haben die Zeit genutzt Onlinehändler wegen der Verwendung veralteter Widerrufsbelehrungen oder der Nichtverwendung des neuen Muster-Widerrufsformulars abzumahnen. [/li]
[li]Urteil: Das Landgericht Bochum hat am 6. August 2014 entschieden, dass es nicht im Belieben des Onlinehändlers steht, ob er in der Widerrufsbelehrung seine Telefonnummer, Telefaxnummer und E-Mail-Adresse angibt. Da der Verbraucher seit dem 13. Juni seinen Widerruf nun auch telefonisch erklären kann, muss auch die Telefonnummer in der Widerrufsbelehrung angegeben werden. (Exkurs zur Vermeidung von Missverständnissen: Wer keine Telefaxnummer hat, muss auch keine angeben. Eine E-Mail-Adresse und - soweit kein Kontaktformular vorhanden ist - auch eine Telefonnummer gehören jedoch zu den Pflichtangaben im Impressum).[/li]
[li]Muster-Widerrufsformular: Viele Händler übersehen immer noch die Pflicht, dem Verbraucher das Muster-Widerrufsformular vor Abgabe seiner Vertragserklärung zur Verfügung zu stellen. Der Text ist also auch im Internet darzustellen. Es reicht nicht aus, dem Verbraucher das Formular nur zu schicken.[/li]
[li]Angaben im Muster-Widerrufsformular: Ebenso wie die Widerrufsbelehrung beruht der Text des Muster-Widerrufsformulars auf gesetzlichen Vorgaben. Eine Ergänzung oder Abänderung ist daher nicht empfehlenswert. Insbesondere sollte darauf verzichtet werden den Verbraucher nach seinen Gründen für den Widerruf zu fragen! Laut Gesetz kann der Verbraucher seinen Widerruf ohne Angaben von Gründen erklären.[/li]
[li]Widerrufsrecht auch für digitale Güter: Auch beim Kauf digitaler Inhalte (= Daten, die in digitaler Form hergestellt und bereitgestellt werden) wie z.B. Musik, Apps, Videos steht dem Verbraucher nun ausdrücklich ein Widerrufsrecht zu, über das er belehrt werden muss. Das Widerrufsrecht kann nur unter Beachtung der strengen Gesetzesvorgaben zum Erlöschen gebracht werden. [/li]
[li]Verlängerung der Widerrufsfrist: Seit dem 13. Juni gilt nun europaweit eine einheitliche Widerrufsfrist von 14 Tagen. Eine Verlängerung dieser Frist z.B. auf einen Monat bedeutet zwar einen Vorteil für den Verbraucher (eBay verlangt diese Fristverlängerung auch von seinen Powersellern), stellt aber auch eine Abweichung von den gesetzlichen Vorgaben dar. Auch vermeintlich harmlose Abweichungen sind wie das Urteil des Landgerichts Bochum bzgl. der Angabe der Telefonnummer zeigt nicht ungefährlich und sollten daher nicht vorschnell vorgenommen werden.[/li]
[li]Rücksendekosten nur für Verbraucher aus dem Ausland: Viele Händler möchten zwar die Chance nutzen, mit der EU-weit gültigen Widerrufsbelehrung nun auch ins Ausland zu verkaufen, die höheren Rücksendekosten im Fall des Widerrufs möchten sie dagegen nicht tragen. Die Frage, ob man die Rücksendekosten für in Deutschland ansässigen Verbraucher übernehmen und Verbrauchern im Ausland auferlegen kann, ist gerichtlich noch nicht geklärt. Im Hinblick auf das Diskriminierungsverbot sprechen jedoch viele Gründe gegen eine Ungleichbehandlung.[/li]
[li]Widerrufsrecht in der Schweiz: Auch in der Schweiz, die nicht Mitglied in der EU ist, soll demnächst ein Widerrufsrecht eingeführt werden. Im Kern lehnt sich das Widerrufsrecht zwar an die europäische Version an, es soll aber z.B. eine Bagatellgrenze für Waren eingeführt werden. [/li]
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[li]AGB[/li]
[li]Impressum[/li]
[li]Widerrufsbelehrung[/li]
[li]Datenschutzerklärung[/li]
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Über den Autor
Rechtsanwalt Dr. Volker Baldus arbeitet bei dem Online-Rechtsportal janolaw AG und betreut dort den Bereich Internetrecht. Die janolaw AG mit Sitz in der Rhein-Main-Region zählt seit 2000 zu den Topanbietern im Bereich Internet-Rechtsdienstleistungen. Immer mehr Shopbetreiber nutzen die anwaltlichen Leistungen von janolaw erfolgreich für ihr Business. Erfahrene Rechtsanwälte klären Fragen zum Online-Handel sofort verbindlich am Telefon. Für dauerhafte Rechtssicherheit im E-Commerce sorgt der komfortable AGB Hosting-Service, die Update-Services für eBay und Amazon. Mehr als 1.000 Dokumente leisten schnell und unkompliziert juristische erste Hilfe zum Download.
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