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21.01.2022, 13:32

Neue Rechtsprechung in Österreich Wie schalte ich Google Analytics aus?

Sehr geehrte Kunden,

die österreichische Datenschutzbehörde entschied nach einer Beschwerde der Organisation NOYB des Datenschutzaktivisten Max Schrems, dass die Nutzung des Statistikprogramms Google Analytics in der EU gegen die Datenschutzgrundverordnung verstößt.

Siehe auch News vom 18.01.2022 auf internetworld.de.

Die Folgen des Urteils scheinen noch unklar.

Zitat aus e-recht24.de:

Es handelt sich nur um eine Entscheidung in einem konkreten Fall eines österreichischen Websitebetreibers. Die Entscheidung hat für Sie als deutscher Websitebetreiber also direkt erst einmal keine Auswirkungen. Bußgelder haben Sie aktuell nicht zu befürchten. Allerdings hat NOYB auch bei deutschen Behörden Beschwerden eingelegt. Sobald eine deutsche Behörde darüber entscheidet, wird es wohl zu einer ähnlichen Entscheidung kommen. Und dann wird die Luft dünner.


Was sollten Sie jetzt tun?

A: Prüfen Sie, ob Sie Google Analytics wirklich brauchen? Viele Shopbetreiber haben das aktiv eingeschaltet, schauen jedoch schon ein ganzes Jahr oder länger nicht in die Zahlen. Bzw. nutzen kein Adwords, wo das Analytics eine wichtige Rolle spielt.

B: Kommt eventuell eine Alternative mit Sitz in der EU (z.B. eTracker) oder ein selbstgehosteter Dienst (z.B. Matomo) in Frage? POWERGAP bietet mit einem sehr simplen Tracking im Partnerprogramm auch eins an, in dem die Daten nicht einmal Ihren Server verlassen. Dieses ist kostenlos und sofort für Sie nutzbar. Natürlich bietet es lang nicht das was heute ein Analytics kann, das wird keine andere Software je können, denn Google greift auch auf das Surfverhalten zu und damit auf deutlich mehr Erkenntnisse über den Besucher.

C: Möchten Sie Google Analytics aus wirtschaftlichen Gründen unbedingt weiter nutzen, holen Sie in jedem Fall eine wirksame Cookie-Einwilligung ein und prüfen Sie, ob Ihre Datenschutzerklärung vollständig und aktuell ist.

Sollten Sie aus Vorsicht Analytics schon heute ganz deaktivieren wollen, so können Sie das über "Sonstiges" > "Grundeinstellungen" > "Google_Analytics" und "Google_TAG_Manager_ID".

In jedem Fall gilt: Bitte informieren Sie sich über Ihren Rechtsberater oder Dienste wie z.B. Janolaw, den Händlerbund oder die IT-Rechtkanzlei zu diesem Urteil. Spätestens dann, wenn dieses in Deutschland oder der EU rechtskräftig werden sollte.


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