
Sehr geehrte Kunden,
heute haben wir zwei Dinge an unserem Shopsystem ergänzt.
Übersicht:
- MwSt. Behandlung in Versandkosten
- Anzeige MwSt.-Satz je Position
MwSt. Behandlung in Versandkosten
Bisher war die Berechnung der Steuer in den Versandkosten hart auf 19% eingestellt. Es fand also keine Berücksichtigung statt, welchem Steuersatz die gekauften Artikel zugeordnet waren.
Dies haben wir jetz aber anhand der folgenden Richtlinien geändert:
Umsatzsteuer-Richtlinien 2005 (Teil I, UStR 1 - 86)
Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Ausführung des Umsatzsteuergesetzes
UStR 29 Einheitlichkeit der Leistung (zu § 3 UStG)
Absatz 5: "Nebenleistungen teilen umsatzsteuerrechtlich das Schicksal der Hauptleistung.[...]"
Gesprochen und diskutiert wurde darüber innerhalb unseres Hauses auch schon mehrmals, doch bisher konnte uns niemand entsprechende Gesetzestexte "schwarz auf weiß" vorlegen wie die tatsächliche Berechnung gesetzlich richtig ist.
Dieses "Problem" betrifft allerdings nur die Shops, welche Artikel mit einem Steuersatz von 7% (oder 0%) anbieten oder aber gleichzeitig Artikel mit 7 und 19% (oder 0%).
Beispiel 1:
1x Artikel ABC: 95,00 EUR (7%)
2x Artikel XYZ: 10,00 EUR (19%)
Versandkosten: 5,00 EUR (in diesem Fall müssen diese mit 7% besteuert werden)
Summe "7%-Artikel" ist größer als die Summe der "19%-Artikel".
Beispiel 2:
2x Artikel ABC: 50,95 EUR (7%)
1x Artikel XYZ: 170,99 EUR (19%)
Versandkosten: 5,00 EUR (in diesem Fall müssen diese mit 19% besteuert werden)
Summe "19%-Artikel" ist größer als die Summe der "7%-Artikel".
Beispiel 3:
2x Artikel ABC: 20,00 EUR (0%, z.B. bei Münzen)
Versandkosten: 5,00 EUR (in diesem Fall bleiben auch die Versandkosten steuerfrei!)
In gleichnamigen Richtlinien ist auch der folgende Absatz zu finden:
UStR 185 Pflichtabgaben in der Rechnung (zu § 3 UStG, §§ 31 bis 34 UStDV)
Absatz 21: "Die Regelung des % 32 UStDV für Rechnungen über Umsätze, die verschiedenen Steuersätzen unterliegen, gilt entsprechend, wenn in der Rechnung neben steuerpflichtigen Umsätzen auch nicht steuerbare oder steuerfreie Umsätze aufgeführt werden. Soweit Kosten für Nebenleistungen, z.B. für Beförderung (Anm.: also Versandkosten), Verpackung, Versicherung, besonders berechnet werden, sind sie den unterschiedlich besteuerten Hauptleistungen entsprechend zuzuordnen. Die Aufteilung ist nach Merkmalen, z.B. nach dem Verhältnis der Werte (Anm.: Summe) oder Gewichte, vorzunehmen."
Trotz ausführlicher Tests unsererseits bitten wir Sie die nun generierten Rechnungen etwas kritischer zu betrachten um mögliche Fehler und damit verbundene spätere Korrekturen zu vermeiden.
Anzeige MwSt.-Satz je Position
Eine weitere Ergänzung auf der PDF-Rechnung ist die Spalte "MwSt.-Satz". Diese ist laut OFD (OberFinanzDirektion) immer dann Pflicht, wenn Sie auch Firmen mit Rechnungen gleichzeitig unterschiedlicher Steuersätze beliefern und die Empfängerfirma diese Rechnung zwecks Vorsteuer geltend machen möchte.
Wird diese Zeile nicht aufgeführt, so kann das Finanzamt die Rechnung für den Vorsteuerabzug ablehnen.

Diese muss zunächst allerdings erst über "Layout" > "PDF" > "Rechnung" > "Grundeinstellungen" > Feld: "Steuersatz X-Koordinate:" und Feld: "Steuersatz Max.Breite:" aktiviert werden.

Die "X-Koordinate" gibt den Pixelabstand vom linken Blattrand (DIN A4) an, die "Max.Breite" die maximale Breite dieses Feldes.
Anschließend müssen über "Layout" > "PDF" > "Rechnung" > "Infotypen" zwei neue Infotypen erstellt bzw. kopiert werden. Die vertikale Trennlinie zwischen Artikelname und Preis, sowie die Überschrift z.B. "MwSt." der Spalte selbst.
Dazu können die Infotypen "Linie Positionen 4" und "Einzelpreis" kopiert werden, im Anschluss müssen diese lediglich umbenannt und über die "Koordinate X (von links):" etwas nach links verschoben werden.
Bei Fragen hierzu rufen Sie uns einfach an oder schreiben uns eine Email.
heute haben wir zwei Dinge an unserem Shopsystem ergänzt.
Übersicht:
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MwSt. Behandlung in Versandkosten
Bisher war die Berechnung der Steuer in den Versandkosten hart auf 19% eingestellt. Es fand also keine Berücksichtigung statt, welchem Steuersatz die gekauften Artikel zugeordnet waren.
Dies haben wir jetz aber anhand der folgenden Richtlinien geändert:
Umsatzsteuer-Richtlinien 2005 (Teil I, UStR 1 - 86)
Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Ausführung des Umsatzsteuergesetzes
UStR 29 Einheitlichkeit der Leistung (zu § 3 UStG)
Absatz 5: "Nebenleistungen teilen umsatzsteuerrechtlich das Schicksal der Hauptleistung.[...]"
Gesprochen und diskutiert wurde darüber innerhalb unseres Hauses auch schon mehrmals, doch bisher konnte uns niemand entsprechende Gesetzestexte "schwarz auf weiß" vorlegen wie die tatsächliche Berechnung gesetzlich richtig ist.
Dieses "Problem" betrifft allerdings nur die Shops, welche Artikel mit einem Steuersatz von 7% (oder 0%) anbieten oder aber gleichzeitig Artikel mit 7 und 19% (oder 0%).
Beispiel 1:
1x Artikel ABC: 95,00 EUR (7%)
2x Artikel XYZ: 10,00 EUR (19%)
Versandkosten: 5,00 EUR (in diesem Fall müssen diese mit 7% besteuert werden)
Summe "7%-Artikel" ist größer als die Summe der "19%-Artikel".
Beispiel 2:
2x Artikel ABC: 50,95 EUR (7%)
1x Artikel XYZ: 170,99 EUR (19%)
Versandkosten: 5,00 EUR (in diesem Fall müssen diese mit 19% besteuert werden)
Summe "19%-Artikel" ist größer als die Summe der "7%-Artikel".
Beispiel 3:
2x Artikel ABC: 20,00 EUR (0%, z.B. bei Münzen)
Versandkosten: 5,00 EUR (in diesem Fall bleiben auch die Versandkosten steuerfrei!)
In gleichnamigen Richtlinien ist auch der folgende Absatz zu finden:
UStR 185 Pflichtabgaben in der Rechnung (zu § 3 UStG, §§ 31 bis 34 UStDV)
Absatz 21: "Die Regelung des % 32 UStDV für Rechnungen über Umsätze, die verschiedenen Steuersätzen unterliegen, gilt entsprechend, wenn in der Rechnung neben steuerpflichtigen Umsätzen auch nicht steuerbare oder steuerfreie Umsätze aufgeführt werden. Soweit Kosten für Nebenleistungen, z.B. für Beförderung (Anm.: also Versandkosten), Verpackung, Versicherung, besonders berechnet werden, sind sie den unterschiedlich besteuerten Hauptleistungen entsprechend zuzuordnen. Die Aufteilung ist nach Merkmalen, z.B. nach dem Verhältnis der Werte (Anm.: Summe) oder Gewichte, vorzunehmen."
Trotz ausführlicher Tests unsererseits bitten wir Sie die nun generierten Rechnungen etwas kritischer zu betrachten um mögliche Fehler und damit verbundene spätere Korrekturen zu vermeiden.
Anzeige MwSt.-Satz je Position
Eine weitere Ergänzung auf der PDF-Rechnung ist die Spalte "MwSt.-Satz". Diese ist laut OFD (OberFinanzDirektion) immer dann Pflicht, wenn Sie auch Firmen mit Rechnungen gleichzeitig unterschiedlicher Steuersätze beliefern und die Empfängerfirma diese Rechnung zwecks Vorsteuer geltend machen möchte.
Wird diese Zeile nicht aufgeführt, so kann das Finanzamt die Rechnung für den Vorsteuerabzug ablehnen.

Diese muss zunächst allerdings erst über "Layout" > "PDF" > "Rechnung" > "Grundeinstellungen" > Feld: "Steuersatz X-Koordinate:" und Feld: "Steuersatz Max.Breite:" aktiviert werden.

Die "X-Koordinate" gibt den Pixelabstand vom linken Blattrand (DIN A4) an, die "Max.Breite" die maximale Breite dieses Feldes.
Anschließend müssen über "Layout" > "PDF" > "Rechnung" > "Infotypen" zwei neue Infotypen erstellt bzw. kopiert werden. Die vertikale Trennlinie zwischen Artikelname und Preis, sowie die Überschrift z.B. "MwSt." der Spalte selbst.
Dazu können die Infotypen "Linie Positionen 4" und "Einzelpreis" kopiert werden, im Anschluss müssen diese lediglich umbenannt und über die "Koordinate X (von links):" etwas nach links verschoben werden.
Bei Fragen hierzu rufen Sie uns einfach an oder schreiben uns eine Email.