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16.11.2009, 20:23

Literpreisangabe

Hallo
wir verkaufen Spirituosen und halten wahrscheinlich den offiziellen Abmahnrekord Europas. Wenn jemand mal eine bekommt und eine psychologische Schulung braucht so rufe er mich an, wir haben das wöchentlich.

Unser Problem.
In unserem Shop steht z.B. ein Wein mit 9,95 im Angebot in der kleinen Übersicht. Die Wettbewerbszentrale, es gibt ja viele, ich kenne alle persönlich, meint nun, der umgerechnete Literpreis dürfte nicht erst dann stehen wenn man auf das Bild klickt, sondern sofort ersehbar sein. Was ich nicht verstehe, weil der Kunde ja absolut nichts in den Warenkorb legen kann bevor er nicht die große Darstellung des Bildes angeklickt hat.

Wenn dem so wäre dann müsste ich ja theoretisch auch schon bei google wenn ich den Artikel vorstelle, bewerbe oder google zufällig mal die Seite findet den Literpreis stehen haben was ja völlig unmöglich ist. Er wird ja nur vorgestellt. Das wäre ja so als wenn in einem Weinladen der Händler jedes Mal eine Abmahnung bekommt wenn ein Verkäufer zu mir sagt, der Wein kostet 9,95 Euro und nicht gleich den Literpreis mit erwähnt.

Hat jemand mit diesem Punkt Erfahrung. Wenn es geht keine Gerüchte oder so, weil mich jede Verhandlung immer ca. 1.000 Euro kostet und mein RA hier auch keinen Rat weis. Dann unterschreibe ich halt mal wieder und akzeptiere für 200 Euro.

Danke euch allen.

Liebe Grüße Roger
18.11.2009, 18:10

Re: Literpreisangabe

Hallo Roger!

Habe auch mit einem Weinhändler gesprochen, auch hier kennt man das so genau nicht.

Also wer sich die Preisangabenverordnung genauer anschaut, wird feststellen, dass genau dazu nicht wirklich etwas geschrieben steht. Ich meine dass mit "ob auch da wo man nicht kaufen kann"... Sprich, es wird wohl auf Urteile ankommen oder darauf, wie gut der Richter gerade gelaunt ist. Wenn Du ihm vor der Verhandlung eine gute Flasche Whiskey in die Hand drückst, dann verbesser das ja vielleicht seine Stimmung :-)
Wenn es eine Richterin ist, wirst Du sie mit Deinem Charm überzeugen!

Spaß bei Seite, ich würde (auch wenn man Rechtsempfinden genauso wie Du es beschreibst ist) es bei rigoros jedem Preis mit abbilden. Also damit einfach aus der Schusslinie gehen. Ich kann das auch nur allen anderen unseren Shopbetreibern, die auf diesen Literpreis angewiesen sind so empfehlen. Wir haben es ja in allen Modulen umgesetzt. Sollte es irgendwo fehlen, bitte schreien...

ps.: bei 200 € würde ich nicht lange überlegen. Jedes 10 Minuten Gespräch mit einem RA ist schon genauso teuer.


18.11.2009, 20:09

Antwort vom BGH

So habe die Antwort gefunden bzw. wurde mir gefunden :-) Werde also den Mist unterschreiben und kann alle beteiligten Superpowergap Kunden nur dazu animieren es umzustellen. Ach ja zu den 200 Euro. Manchmal kommt es mir so vor als wenn ein 10 Minuten Gespräch mit Robert auch 200 Euro kostet .-))) Rufe trotzdem immer und immer wieder an. Liebe Grüße Roger


Wo ist der Grundpreis anzugeben?
Die Frage ist, an welcher Stelle der Grundpreis auf einer Webseite angegeben werden muss, um eine Abmahngefahr und nach erfolgter Abmahnung eine Vertragsstrafe auszuschließen.

Der Bundesgerichtshof hat in einem erst am 20.8.2009 bekannt gegebenen Urteil vom 26.2.2009 (Aktenzeichen: I ZR 163/06) die Hoffnung begraben, dass dies per Link auf eine Unterseite geschehen darf.

Es reicht auch nicht aus, wenn der Verbraucher den Grundpreis erst nach Beginn des Bestellvorgangs, wenn er ein Produkt in den Warenkorb gelegt hat, angezeigt bekommt.



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