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01.07.2019, 17:38

LUCID und das Verpackungsgesetz

Weil wir Händler ja noch nicht genug Steine in den Weg gelegt bekommen, trat ja zum 01.01.2019 das neue Verpackungsgesetz in Kraft.

Da noch kaum bei den Onlinehändlern auf dem Tisch, schreibe ich hier mal ein paar Sachen dazu in unser Forum und habe auch eine Frage an Sie alle.

Link zu Informationen: https://www.verpackungsregister.org/information-orientierung/hilfe-erklaerung/themenpapiere/

Link zu https://www.it-recht-kanzlei.de/verpackungsgesetz.html

Vorbereitend auf mögliche elektronische Unterstützung zu diesem Thema haben wir in der Kreditorenverwaltung das Feld "ZSVR-Nummer" neu eingefügt:



Hier kann man schon mal die Nummer der Zentralen Stelle Verpackungs-Register (ZSVR) zu jedem Kreditor hinterlegen.
Idee ist später aus dem System bei allen Lieferungen, die von Lieferanten stammen, die keine solche Nummer haben, also wo Sie als Online-Händler der Inverkehrbringer der Ware sind und damit verpflichtet werden für diese Waren eine Meldung zu machen, es irgendwie elektronisch zu schaffen.

Frage ist natürlich wie es genau aussieht.

Beitrag hier offen mit der Bitte um Ihre Meinungen und Ideen

Wäre nett, wenn Sie sich hier ein wenig mit einbringen. Es ist am Ende Ihre Pflicht als Händler, die hier vom Gesetzgeber eingefordert wird. Wir als Systemanbieter würden ungern Entwicklungen loslegen, die unsinnig sind. Sprich meine Frage an Sie wäre: Wie stellen Sie sich eine Lösung vor? Was halten Sie für notwendig im Rahmen dieser Gesetzgebung?


04.07.2019, 17:26

Re:LUCID und das Verpackungsgesetz



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