
nur zur Info:
Wenn durch einen Softwarefehler die Preisauszeichnung fehlerhaft ist und ein Kunde im Shop Ware für 2€ statt für 2.000 EUR kauft. Da fragen sich doch sicher viele ob dann geliefert werden muss.
Ich dachte bisher, dass die Bestätigungs email den Kaufvertrag besiegelt. Also laut einem Urteil zumindest nicht in so einem Fall!
Auf www.e-recht24.de/news/ecommerce/274.html steht im Grunde geschrieben, dass selbst wenn ein Shopbetreiber ohne es zu merken Ware für 2€ versendet hat die eigentlich 2.000 kostet, es damit kein rechtsgültiger Kaufvertrag ist.
Auf www.golem.de/showhigh2.php?file=/1008/76916.html&wort steht ein Urteil das folgendes sagt:
Wenn durch einen Softwarefehler die Preisauszeichnung fehlerhaft ist und ein Kunde im Shop Ware für 2€ statt für 2.000 EUR kauft. Da fragen sich doch sicher viele ob dann geliefert werden muss.
Ich dachte bisher, dass die Bestätigungs email den Kaufvertrag besiegelt. Also laut einem Urteil zumindest nicht in so einem Fall!
Auf www.e-recht24.de/news/ecommerce/274.html steht im Grunde geschrieben, dass selbst wenn ein Shopbetreiber ohne es zu merken Ware für 2€ versendet hat die eigentlich 2.000 kostet, es damit kein rechtsgültiger Kaufvertrag ist.
Auf www.golem.de/showhigh2.php?file=/1008/76916.html&wort steht ein Urteil das folgendes sagt:
Der Versand einer Bestellbestätigung sei keine Annahme der Bestellung. Sie bestätige lediglich den Eingang der Bestellung und würde nichts darüber aussagen, ob diese auch angenommen werde.

