Liebe Mitglieder,
heute endlich einmal eine "gute" Nachricht für Gläubiger:
bei unbestrittenen Forderungen ist unser Inkassobüro preiswerter als ein Rechtswalt; wie das möglich ist?
Nun, der Deutsche Bundestag hat das Rechtsdienstleistungsgesetz beschlossen, welches am 01.07.2008 in Kraft tritt.
Ab diesem Datum übernehmen wir persönlich die Durchführung des gerichtlichen Mahnverfahrens, für das nur geringe Gebühren je Verfahren berechnet werden, denn so hat es der Gesetzgeber bestimmt.
Nachfolgend lesen Sie unsere Kostenvergleiche bei gerichtlichen Mahnverfahren* ab 01. Juli 2008:
Wert bis Kosten b. Anwalt Kosten*bei Ersparnis
Inkasso Arnold
300,00 € 45,00 € 15,00 € 30,00 €
600,00 € 81,00 € 15,00 € 66,00 €
900,00 € 117,00 € 20,00 € 97,00 €
1500,00 € 177,50 € 25,00 € 152,50 €
Wünschen Sie aber weitere zusätzliche Maßnahmen, dann entstehen zusätzl. Kosten, diese sind aber immer geringer als beim Anwalt (= Kosten für gerichtl. Mahnverfahren zuzügl. weitere Bearbeitung, sowie auch die Durchführung von Vollstreckungsmaßnahmen **,
angegebene Preisangaben verstehen sich zuzügl. ges. MwSt., Barauslagen für Porto, evtl. Auskünfte, Gerichtskosten, u. u.U. pauschale Zuschläge, die aber Ihnen immer in der tatsächlichen Höhe, also 1:1 berechnet weden.
*= ab 01.07.08 mit Inkrafttreten des Rechtsdienstleistungsgesetzes.
** = ab 01.07.08 mit Inkrafttreten des Rechtsdienstleistungsgesetzes, bzw. die Kosten für Vollstreckungsmaßnahmen verstehen sich je einzelner Maßnahme.
Sie haben nun Fragen dazu, dann wählen Sie den kurzen Weg und rufen Sie uns an: Tel. 02823 / 4692; Fax: 02823/4717; eMail: inkasso-arnold@t-online.de !
Vielen Dank
Ihr Alfred Arnold
Inkasso Arnold
heute endlich einmal eine "gute" Nachricht für Gläubiger:
bei unbestrittenen Forderungen ist unser Inkassobüro preiswerter als ein Rechtswalt; wie das möglich ist?
Nun, der Deutsche Bundestag hat das Rechtsdienstleistungsgesetz beschlossen, welches am 01.07.2008 in Kraft tritt.
Ab diesem Datum übernehmen wir persönlich die Durchführung des gerichtlichen Mahnverfahrens, für das nur geringe Gebühren je Verfahren berechnet werden, denn so hat es der Gesetzgeber bestimmt.
Nachfolgend lesen Sie unsere Kostenvergleiche bei gerichtlichen Mahnverfahren* ab 01. Juli 2008:
Wert bis Kosten b. Anwalt Kosten*bei Ersparnis
Inkasso Arnold
300,00 € 45,00 € 15,00 € 30,00 €
600,00 € 81,00 € 15,00 € 66,00 €
900,00 € 117,00 € 20,00 € 97,00 €
1500,00 € 177,50 € 25,00 € 152,50 €
Wünschen Sie aber weitere zusätzliche Maßnahmen, dann entstehen zusätzl. Kosten, diese sind aber immer geringer als beim Anwalt (= Kosten für gerichtl. Mahnverfahren zuzügl. weitere Bearbeitung, sowie auch die Durchführung von Vollstreckungsmaßnahmen **,
angegebene Preisangaben verstehen sich zuzügl. ges. MwSt., Barauslagen für Porto, evtl. Auskünfte, Gerichtskosten, u. u.U. pauschale Zuschläge, die aber Ihnen immer in der tatsächlichen Höhe, also 1:1 berechnet weden.
*= ab 01.07.08 mit Inkrafttreten des Rechtsdienstleistungsgesetzes.
** = ab 01.07.08 mit Inkrafttreten des Rechtsdienstleistungsgesetzes, bzw. die Kosten für Vollstreckungsmaßnahmen verstehen sich je einzelner Maßnahme.
Sie haben nun Fragen dazu, dann wählen Sie den kurzen Weg und rufen Sie uns an: Tel. 02823 / 4692; Fax: 02823/4717; eMail: inkasso-arnold@t-online.de !
Vielen Dank
Ihr Alfred Arnold
Inkasso Arnold
Na das sind doch mahl wirklich gute Nachrichten.
Das irgendwas tatsächlich billiger wird.
Bin gerade bei der Einrichtung unseres neuen Shops. Ich werde mich noch mit Ihnen in Verbindung setzen, denn warscheinlich wird es uns ja auch mahl passieren das wir Ihre Service gebrauchen müssen.
MFG Ron Jansen
TopInk4.de
Das irgendwas tatsächlich billiger wird.
Bin gerade bei der Einrichtung unseres neuen Shops. Ich werde mich noch mit Ihnen in Verbindung setzen, denn warscheinlich wird es uns ja auch mahl passieren das wir Ihre Service gebrauchen müssen.
MFG Ron Jansen
TopInk4.de
