Hallo alle zusammen,
wie bereits veröffentlicht, tritt ab 01.07.08 das neue Rechtsdienstleistungsgesetz ( =kurz RDG) in Kraft.
Ziel dieses Gesetzes ist, eine deutliche Kostenreduzierung im Bereich der Titulierung von unbestrittenen Forderungen, Inkasso soll die Arbeit für den Schuldner günstiger erledigen;
ab Juli 08 können nunmehr offiziell gerichtliche Mahnverfahren beantragt werden, die Kosten für diese Bearbeitung sind aber begrenzt auf € 25,00.
Fragen Sie einfach einmal Ihren Anwalt, wie hoch seine Gebühren für diese Verfahren sind!
Gläubiger sind gehalten, den günstigsten Weg der Rechtsverfolgung zu wählen, es besteht ansonsten die Möglichkeit, dass die (höheren) Kosten nicht erstattungsfähig sind und Sie als Gläubiger bleiben dann auf diesen (höheren) Kosten sitzen, da Schuldner diese nicht zu ersetzen haben.
BONUS:
für POWERGAP Kunden erhalten folgenden Bonus:
nach 10 Aufträge für das gerichtl. Mahnverfahren bearbeite ich den 11. Auftrag
gratis !
Haben Sie Fragen zum Thema, dürfen Sie sich gerne an mich wenden, ich helfe!
Mit freundlichen Grüßen
Inkasso Arnold
Tel. 02823 / 4692
Fax. 02823 / 4717
E-Mail: inkasso-arnold@t-online.de
wie bereits veröffentlicht, tritt ab 01.07.08 das neue Rechtsdienstleistungsgesetz ( =kurz RDG) in Kraft.
Ziel dieses Gesetzes ist, eine deutliche Kostenreduzierung im Bereich der Titulierung von unbestrittenen Forderungen, Inkasso soll die Arbeit für den Schuldner günstiger erledigen;
ab Juli 08 können nunmehr offiziell gerichtliche Mahnverfahren beantragt werden, die Kosten für diese Bearbeitung sind aber begrenzt auf € 25,00.
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