Forum


06.04.2012, 11:02

Gelangenheitsbestätigung - Herzlichen Glückwunsch



06.04.2012, 14:58

Re:Gelangenheitsbestätigung - Herzlichen Glückwunsch

Den Steuerberater fragen! Innerhalb der EU gilt: an Privatpersonen wird mit 19% berechnet, an Firmen in netto. Bei der Anmeldung im Login Bereich habe ich einen Text eingebunden, der ausländischen Firmen eindeutig sagt bzw. darauf hinweist: bitte Umsatzsteuernr. angeben, damit es nicht vergessen wird. Erkennt das Finanzamt eine Firmenrechnung,( zb. an der Anschrift) wird diese "reklamiert" und muss neu in netto ausgestellt werden. Es besteht KEINE Wahlfreiheit.


06.04.2012, 18:04

Re:Gelangenheitsbestätigung - Herzlichen Glückwunsch



09.04.2012, 19:47

Re:Gelangenheitsbestätigung - Herzlichen Glückwunsch

10.04.2012, 06:46

Re:Gelangenheitsbestätigung - Herzlichen Glückwunsch



10.04.2012, 08:56

Re:Gelangenheitsbestätigung - Herzlichen Glückwunsch

10.04.2012, 09:07

Re:Gelangenheitsbestätigung - Herzlichen Glückwunsch

Dieses Thema hatte ich als Händler schon im Jahr 2005 auf dem Tisch. Also den Nachweis, dass die Ware Deutschland auch verlassen hat. Die Klärung ergab damals, dass die DHL (unser Spediteur) durch den Paketversand den Nachweis liefert. Wenn Sie tatsächlich per externen Spedition ganze Paletten versenden, dann muss die Spedition ein Papier überlassen, dass bescheinigt, dass die Ware das Land verlassen hat. Dies ist in den üblichen Speditionsunterlagen in der Regel enthalten.

Dazu müssen Sie ein Dokument in der Sprache Ihres ausländischen Kunden
.... das der Fahrer der Spedition sich von Ihrem Kunden unterschreiben lässt.


wenn das so ist, würde ab dem Zeitpunkt faktisch keine EU-Handel mehr möglich sein. Ich habe mich da mangels Zeit jetzt nicht eingelesen, aber kann mir nicht vorstellen, dass die EU bewusst den Binnenhandel mit so einer Regelung regelrecht selbst aushebelt. Man möchte aber sicher den Missbrauch unterbinden, der sicher weiter stattfindet. Welcher Händler hat vereinzelt bei einer Prüfung mal nicht nachzahlen müssen, weil sein "privater" Kunde ihm eine UID irgendeiner Firma bei der Bestellung angegeben hat. Diese Schlaumeier gibt es ja und das derzeitige angebotene Prüfungsverfahren (@Manni: siehe auch direkt in der Shopverwaltung www.powergap.de/forum/index.php?topic=361.msg620#msg620) bietet ja aus Datenschutzgründen leider nicht die Möglichkeit die Identität zu prüfen.


10.04.2012, 09:57

Re:Gelangenheitsbestätigung - Herzlichen Glückwunsch



10.04.2012, 11:00

Re:Gelangenheitsbestätigung - Herzlichen Glückwunsch

[quote author=Robert Zajonz]Welcher Händler hat vereinzelt bei einer Prüfung mal nicht nachzahlen müssen, weil sein "privater" Kunde ihm eine UID irgendeiner Firma bei der Bestellung angegeben hat. Diese Schlaumeier gibt es ja und das derzeitige angebotene Prüfungsverfahren (@Manni: siehe auch direkt in der Shopverwaltung www.powergap.de/forum/index.php?topic=361.msg620#msg620) bietet ja aus Datenschutzgründen leider nicht die Möglichkeit die Identität zu prüfen.


Bei der Abfrage der UID Nummer erhalte ich aber Name und Anschrift des Inhabers. Ist also nichts mit irgendeine UID verwenden!
Den Nachweis des Exports erhalte ich ja schon alleine durch die Speditionsrechnung, dem unterschriebenen Lieferschein und dem Zahlungseingang
Meine Exportquote liegt bei über 70% und ich habe gerade eine Steuerprüfung hinter mir. Da gab es absolut Null Probleme. Und bei Lieferungen Außerhalb der EU habe ich ja sowiese die Zollpapiere


11.04.2012, 12:52

Re:Gelangenheitsbestätigung - Herzlichen Glückwunsch



Forum-Archiv

Alle Beiträge aus:

2026, 2025, 2024, 2023, 2022, 2021, 2020, 2019, 2018, 2017, 2016, 2015, 2014, 2013, 2012, 2011, 2010, 2009, 2008, 2007, 2006, 2005, 2004, 2003, 2002,