






Hallo,
ich weiß nicht genau, ob man das Eingehungsbetrug nennen kann, aber Betrug ist es schon. Nach meiner Erfahrung bringt es Nichts, mit dem Kunden zu streiten oder dem Geld hinterher zu laufen, wenn es um geringfügige Beträge geht.
Ich hatte bisher nur 2x den Fall, dass Kunden etwas gegen Nachnahme bestellt haben und die Ware nicht angenommen haben bzw. nicht auffindbar waren. Nachnahme liefere ich überhaupt nicht mehr, weil es 1. zu teuer ist, 2. die Post zu lange für die Buchungen braucht, 3. die sogenannten Spaßbesteller durchs Raster fallen. Bei Lieferungen auf Rechnungen habe ich keine schlechten Erfahrungen gemacht und es ist natürlich auch das persönliche Wort, `welches man mit dem Kunden wechselt, sehr ausschlaggebend. Der Kauf auf Rechnung muss jedenfalls erst durch mich frei gegeben werden und das setzt immer ein Telefonat voraus.
Mal abgesehen davon, gibt es sogenannte Factory Gesellschaften die im Handelsgeschäft üblich sind, um auch die Ausstände im übersichtlichen Rahmen zu halten.
Ich hätte hier noch einen Tipp, der für so manch einem Shopbetreiber von Interesse sein dürfte. In Berlin gibt es eine Gesellschaft: PecuNext. Man zahlt 1x im Jahr einen Beitrag, man bekommt eine Freischaltung für den Account und alle Aussenstände können dort eingetragen werden. Der Clou daran ist, dass diese Gesellschaft alles in die Wege leitet, um die Aussenstände einzutreiben. Das bedeutet, dass man dort automatisch einen Anwalt hat bzw. sich ein Inkassobüro um die Aussenstände kümmert. Der niedrigste Jahresbeitrag ist 99,-€ netto. Ich hatte vor einiger Zeit einen Betrugsfall und allein die einfache Beratung beim Anwalt hatte schon über 200,-€ gekostet. Ich suchte nach einer kostengünstigen Möglichkeit und bin dann auf diese Gesellschaft gestoßen. Ich kann wirklich sagen, dass sich das sehr gelohnt hat, denn mir wurde eine Anwältin gestellt, die sich meiner Sache annahm und dann alles weitere regelte. Ich hatte keine weiteren Kosten mehr, egal wieviele Briefe dort geschrieben werden mußten. Man weiß vorher nie, ob man Erfolg hat oder nicht, aber es geht ja auch darum die sogenannten Nebenkosten bei einem ärgerlichen Sachverhalt im überschaubaren Rahmen zu halten. Zevilrechtliche Klagen kosten nur Geld und selbst wenn man auch Recht bekommt, hat man es sehr schwer, sein Geld zu bekommen. Eine Anzeige wegen Betrug wird bei Kleinstbeträgen vom Staatsanwalt wegen Geringfügigkeit eingestellt. Erfolgsversprechend sind nur Anzeigen, wo auch der Staat betrogen worden ist. Die Frage bleibt, wie man sich schützen kann. Für mich ist das persönliche Verhältnis zum Kunden der beste Schutz. Ein Anruf, eine nette Antwort auf die Bestellung oder eine Kleinigkeit, die ich als Dankeschön mitsende. Ein Zahlungsverzug händle ich grundsätzlich ohne Mahnungschreiben, sondern im Vorfeld immer mit einer persönlichen Mail, die ganz unverfänglich ist oder ein Telefonat. Bisher hatte ich damit ausnahmslos nur gute Erfahrungen.
ich weiß nicht genau, ob man das Eingehungsbetrug nennen kann, aber Betrug ist es schon. Nach meiner Erfahrung bringt es Nichts, mit dem Kunden zu streiten oder dem Geld hinterher zu laufen, wenn es um geringfügige Beträge geht.
Ich hatte bisher nur 2x den Fall, dass Kunden etwas gegen Nachnahme bestellt haben und die Ware nicht angenommen haben bzw. nicht auffindbar waren. Nachnahme liefere ich überhaupt nicht mehr, weil es 1. zu teuer ist, 2. die Post zu lange für die Buchungen braucht, 3. die sogenannten Spaßbesteller durchs Raster fallen. Bei Lieferungen auf Rechnungen habe ich keine schlechten Erfahrungen gemacht und es ist natürlich auch das persönliche Wort, `welches man mit dem Kunden wechselt, sehr ausschlaggebend. Der Kauf auf Rechnung muss jedenfalls erst durch mich frei gegeben werden und das setzt immer ein Telefonat voraus.
Mal abgesehen davon, gibt es sogenannte Factory Gesellschaften die im Handelsgeschäft üblich sind, um auch die Ausstände im übersichtlichen Rahmen zu halten.
Ich hätte hier noch einen Tipp, der für so manch einem Shopbetreiber von Interesse sein dürfte. In Berlin gibt es eine Gesellschaft: PecuNext. Man zahlt 1x im Jahr einen Beitrag, man bekommt eine Freischaltung für den Account und alle Aussenstände können dort eingetragen werden. Der Clou daran ist, dass diese Gesellschaft alles in die Wege leitet, um die Aussenstände einzutreiben. Das bedeutet, dass man dort automatisch einen Anwalt hat bzw. sich ein Inkassobüro um die Aussenstände kümmert. Der niedrigste Jahresbeitrag ist 99,-€ netto. Ich hatte vor einiger Zeit einen Betrugsfall und allein die einfache Beratung beim Anwalt hatte schon über 200,-€ gekostet. Ich suchte nach einer kostengünstigen Möglichkeit und bin dann auf diese Gesellschaft gestoßen. Ich kann wirklich sagen, dass sich das sehr gelohnt hat, denn mir wurde eine Anwältin gestellt, die sich meiner Sache annahm und dann alles weitere regelte. Ich hatte keine weiteren Kosten mehr, egal wieviele Briefe dort geschrieben werden mußten. Man weiß vorher nie, ob man Erfolg hat oder nicht, aber es geht ja auch darum die sogenannten Nebenkosten bei einem ärgerlichen Sachverhalt im überschaubaren Rahmen zu halten. Zevilrechtliche Klagen kosten nur Geld und selbst wenn man auch Recht bekommt, hat man es sehr schwer, sein Geld zu bekommen. Eine Anzeige wegen Betrug wird bei Kleinstbeträgen vom Staatsanwalt wegen Geringfügigkeit eingestellt. Erfolgsversprechend sind nur Anzeigen, wo auch der Staat betrogen worden ist. Die Frage bleibt, wie man sich schützen kann. Für mich ist das persönliche Verhältnis zum Kunden der beste Schutz. Ein Anruf, eine nette Antwort auf die Bestellung oder eine Kleinigkeit, die ich als Dankeschön mitsende. Ein Zahlungsverzug händle ich grundsätzlich ohne Mahnungschreiben, sondern im Vorfeld immer mit einer persönlichen Mail, die ganz unverfänglich ist oder ein Telefonat. Bisher hatte ich damit ausnahmslos nur gute Erfahrungen.
Hallo,
das Theme Rücklastschriften ist unter Onlineshop-Betreiber ein großes Thema. Hierzu gibt es massenhaft Foreneinträge und Rechtsanwaltsmeinungen. Die helfen aber alle nicht wirklich weiter. Die Frage bleibt nämlich:
Absichtlich oder nicht.
Bei "geplanten" Rücklastschriften, so meine Erfahrung, macht der- oder diejenige das nicht zum ersten Mal. D.h., die sind mit allen Wassern gewaschen und haben entweder schon den Eid geleistet oder sind so oder so gleich weg. Ärgern hilft da nicht, abschreiben und vergessen.
Rücklastschriften mangels Deckung (bei mir die häufigsten) lassen sich oft durch mehrmaliges Mahnen noch zur Zahlung bewegen.
Allerdings: Leider ist in unserer Gesellschaft der Ton so weit herabgesunken, daß meist erst der "böse" Ton in der 2. Mahnung zum Erfolg führt.
Tut er das nicht, gebe ich meine Forderungen inkl. Rücklastschriftgebühr von 15 Euro an www.eurotreuhandinkasso.de. Dort werden (für den Schuldner kostenlos!) nochmals Mahnungen versendet und manchmal kommt dann tatsächlich die Zahlung. Ein Inkassobüro hat halt immer noch was Bedrohliches an sich - auch wenn man kein Moskau-Inkasso nimmt ;-))
Auf die immensen Inkassogebühren weise ich in meiner 2. Mahnung jeweils hin, und das schreckt dann doch ab - die Zahlung kommt.
Und dann gibt es noch die Rücklastschriften wegen Widerspruch. Die haben meist einen Hintergrund und da hilft nix als telefonieren, mailen, nachfragen, etc.
Leider nehmen einige Kunden dieses Mittel um sich bei Retouren das Geld zurückzuholen. Diese haben dann allerdings zum letzten Mal bei mir eingekauft, und das nicht nur nicht per Lastschrift! Ein unmögliches Verhalten - aber paßt zum demographischen Wandel.
LG
Claudia
das Theme Rücklastschriften ist unter Onlineshop-Betreiber ein großes Thema. Hierzu gibt es massenhaft Foreneinträge und Rechtsanwaltsmeinungen. Die helfen aber alle nicht wirklich weiter. Die Frage bleibt nämlich:
Absichtlich oder nicht.
Bei "geplanten" Rücklastschriften, so meine Erfahrung, macht der- oder diejenige das nicht zum ersten Mal. D.h., die sind mit allen Wassern gewaschen und haben entweder schon den Eid geleistet oder sind so oder so gleich weg. Ärgern hilft da nicht, abschreiben und vergessen.
Rücklastschriften mangels Deckung (bei mir die häufigsten) lassen sich oft durch mehrmaliges Mahnen noch zur Zahlung bewegen.
Allerdings: Leider ist in unserer Gesellschaft der Ton so weit herabgesunken, daß meist erst der "böse" Ton in der 2. Mahnung zum Erfolg führt.
Tut er das nicht, gebe ich meine Forderungen inkl. Rücklastschriftgebühr von 15 Euro an www.eurotreuhandinkasso.de. Dort werden (für den Schuldner kostenlos!) nochmals Mahnungen versendet und manchmal kommt dann tatsächlich die Zahlung. Ein Inkassobüro hat halt immer noch was Bedrohliches an sich - auch wenn man kein Moskau-Inkasso nimmt ;-))
Auf die immensen Inkassogebühren weise ich in meiner 2. Mahnung jeweils hin, und das schreckt dann doch ab - die Zahlung kommt.
Und dann gibt es noch die Rücklastschriften wegen Widerspruch. Die haben meist einen Hintergrund und da hilft nix als telefonieren, mailen, nachfragen, etc.
Leider nehmen einige Kunden dieses Mittel um sich bei Retouren das Geld zurückzuholen. Diese haben dann allerdings zum letzten Mal bei mir eingekauft, und das nicht nur nicht per Lastschrift! Ein unmögliches Verhalten - aber paßt zum demographischen Wandel.
LG
Claudia
Hallo,
die Anzeige wegen Eingehungsbetrag ist ein sehr guter Weg;
zumal dieser zuerst einmal bei der Staatsanwaltschaft keine Kosten verursacht, man verfolgt aus gesetzl. Vorgaben,
das Problem ist aber, dass man dann den Fall bei der Staatsanwaltschaft manchmal nicht verfolgen möchte, weil "kein öffentliches Interesse" besteht, oder andere Maßnahmen bereits laufen.
Ich leite diese Maßnahmen immer wieder ein und stelle über die Abläufe dennoch fest, es hilft doch.
Gruss
Inkasso Arnold
www.inkasso2000.de
Ich mache es wie Claudia, ich bin auch sehr zufriedener Kunde von Eurotreuhandinkasso. Sie sind für mich kostenlos und haben eine gute Erfolgsquote.
Wenn sich herausstellt, dass der Kunde zum Zeitpunkt der Bestellung bereits die EV abgelegt hatte, liegen die Voraussetzungen für einen Eingehungsbetrug vor. Ich stelle grundsätzlich Strafanzeige, der Formbrief ist abgespeichert, ich muss nur einige Daten ändern. Zu Gericht bin ich noch nie geladen worden.
Höchstens 10% der Verfahren von mir sind von der Staatsanwaltschaft eingestellt worden. Manche sind so geschockt von einer Strafanzeige, dass sie dann zahlen. Zwei Leute sind aufgrund meiner Anzeige und vorheriger ähnlicher Vergehen dann auch im Knast gelandet, andere haben Strafbefehle bekommen. Ich finde nicht, dass man denen das durchgehen lassen sollte.
Grüße,
Markus
Wenn sich herausstellt, dass der Kunde zum Zeitpunkt der Bestellung bereits die EV abgelegt hatte, liegen die Voraussetzungen für einen Eingehungsbetrug vor. Ich stelle grundsätzlich Strafanzeige, der Formbrief ist abgespeichert, ich muss nur einige Daten ändern. Zu Gericht bin ich noch nie geladen worden.
Höchstens 10% der Verfahren von mir sind von der Staatsanwaltschaft eingestellt worden. Manche sind so geschockt von einer Strafanzeige, dass sie dann zahlen. Zwei Leute sind aufgrund meiner Anzeige und vorheriger ähnlicher Vergehen dann auch im Knast gelandet, andere haben Strafbefehle bekommen. Ich finde nicht, dass man denen das durchgehen lassen sollte.
Grüße,
Markus
