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05.12.2018, 17:57

EU Geoblocking Verordnung und die Auswirkung auf Ihren Onlineshop

Sehr geehrte Kunden,

schon im Februar diesen Jahres hat die EU ein Gesetz verabschiedet, welches im Onlinehandel die Diskriminierung aufgrund der Staatsangehörigkeit innerhalb der EU unterbinden soll. Dieses ist am 03.12.2018 in Kraft getreten.

Vorab: Die Verordnung gilt nicht für B2B.

Auf http://www.europarl.europa.eu/news/ ist es kurz umrissen und Sie finden dort auch einen Link auf den vollständig verabschiedeten Text.

Wichtig auch die für uns eher lesbaren Texte hiesiger Rechtsanwälte.

Zitat aus dem https://shopbetreiber-blog.de/...
Wir liefern in unserem Shop nicht in jedes EU-Land. Wir haben dies in der Auswahl des Landes sowohl in der Rechnungs- als auch in der Lieferadresse gesperrt bzw, begrenzt. Ist das weiterhin noch möglich?
Nein, Rechnungsadresse muss möglich sein, Lieferadresse nicht.
Nein, haben Sie den Artikel gelesen? Das ist doch der Kern der Geoblocking-VO. Rechnungsanschrift muss möglich sein.

Zitate von https://shop.trustedshops.com/de/rechtstipps/...:
Wenn ich weiterhin nur in Deutschland liefere muss ich dann trotzdem die Rechnungsanschriften für andere Länder umstellen?
Auch wenn sich Ihr Liefergebiet nur auf Deutschland erstreckt, sind Sie ab dem 03.12.2018 gehalten, Bestellungen von Kunden innerhalb der EU zu ermöglichen (Art. 4 Abs. 1 a) Geoblocking-VO). Prüfen Sie daher die technische Umgebung Ihres Online-Shops und nehmen Sie notwendige Änderungen vor.
Muss man als Onlinehändler, sofern man Rechnung und Nachnahme als Zahlungs- bzw. Versandart innerhalb Deutschlands anbietet, diese auch EU-weit anbieten?
Die Zahlungsart Rechnung fällt unter den Art. 5 Geoblocking-VO. Unterschiedliche Zahlungsbedingungen gegenüber Kunden aus anderen EU-Staaten sind daher verboten. Liegen objektiv gerechtfertigte Gründe dem Online-Händler vor, steht ihm ein Zurückbehaltungsrecht für die bestellten Waren oder Dienstleistungen zu, bis der Zahlungsvorgang auf Seiten des Kunden eingeleitet wurde. Ob z.B. mögliche Zahlungsausfälle oder Schwierigkeiten bei der Bonitätsprüfung unter den Begriff der "objektiven Gründe" fallen, müssen die Gerichte noch entscheiden. Die Zahlungsmöglichkeit Nachnahme fällt grundsätzlich nicht in den Anwendungsbereich der Verordnung.
Frage: Was ist, wenn man als Vertreiber einer z.B. US-Marke nur bestimmte EU-Länder bedienen darf und andere EU-Länder von einem anderen Distributor abgedeckt werden? Und dies vertraglich so geregelt ist?
Auch Vereinbarungen dürfen nicht gegen die genannten Verbotstatbestände der Geoblocking-Verordnung verstoßen. So ist es nach den Vorgaben der Verordnung nicht gestattet, bestimmten EU-Kunden den Zugang zum Webshop bzw. den Zugang zu Waren zu verwehren. Die kartellrechtliche Ebene bezüglich der dargestellten Vereinbarung kann im Rahmen dieser Kommentierung nicht berücksichtigt werden.

Zitate von https://www.it-recht-kanzlei.de/geoblocking-faq.html:
Gilt die Verordnung auch gegenüber Kunden im Nicht-EU-Ausland?
Nein. Die Verordnung gilt nur gegenüber Kunden mit Sitz in einem der 28 Mitgliedstaaten der EU und Ländern, die dem europäischen Wirtschaftsraum angehören (Norwegen, Island und Liechtenstein). Die Verordnung gilt also für Staatsangehörige eines Landes im Europäischen Wirtschaftsraum und auch für Nicht-EU-Bürger, sofern sie jeweils ihren (Wohn)sitz in einem solchen Land haben.
Dürfen für den Auslandsversand weiterhin höhere Preise angesetzt werden als für den Inlandsversand?
Ja. Zählt ein Händler mehrere Mitgliedstaaten zu seinem Liefergebiet, darf er für einen Versand ins Ausland nach wie vor höhere Versandkosten verlangen als für den reinen Inlandsversand.
Die Verordnung setzt erst auf der zweiten Stufe an: die höheren Versandkosten müssen für alle EU-Käufer einheitlich gelten.
Beispiel (Achtung!):
Ein deutscher Händler liefert nach Deutschland und Italien. Für Lieferungen nach Italien darf er die Versandkosten höher ansetzen als für Lieferungen innerhalb Deutschlands. Die (höheren) Versandkosten nach Italien müssen aber EU-weit einheitlich sein und dürfen nicht je danach variieren, aus welchem Land der Kauf getätigt wird.

Warum handelt POWERGAP erst so spät?

Eine Frage der ich mich wohl persönlich stellen muss. Auch ich habe im Februar die Seiten der EU gelesen. Allerdings daraus nicht die hier heute vorgestellte Aufgabe interpretiert. Schon der Titel Geoblocking suggeriert dass es nur um ein Verbot der Umleitung von Kunden zu einem anderen (idR. teureren Angebot) geht. Also per GEO-IP-Location. Im Kleingedruckten beinhaltete der Rechtstext wie wir nun alle wissen deutlich mehr.

Was haben wir in Ihrem System umgestellt?

Die wichtigste Änderung betrifft Ihr Länder-Dropdown in der Kunden-Registrierung im SSL-Bereich und im schnellen Direktkauf. Hier sind nun vom Standard her alle EU-Länder enthalten. Wo also bisher nur die Länder aufgelistet wurden, die Sie über Sonstiges > Länder > Länder als Versandland deklariert haben.

Wählt der Kunde während der Registrierung ein Land aus, das Sie per Definition nicht als Versandland deklariert haben, so erscheint ihm diese Meldung:



Er kann aber den Account wie vom Gesetzgeber gefordert anlegen.
Im Kassenausgang wird ihm dann jedoch folgende Meldung anstatt dem Kaufen-Button angezeigt:



Wenn der Kunde eine Abweichende Anschrift festlegt, die wiederum einen Ihrer Versandländer zugeordnet ist, wird der KAUFEN Button wieder angezeigt.

Wir nehmen nicht an, dass es hier zu tatsächlich den Fällen kommen wird, wo z.B. der Irländer bei Ihnen in Berlin oder München die Ware abholen kommen möchte. Daher haben wir uns auch aus Zeitgründen nicht mit dem Thema beschäftigt im Kassenausgang dem Kunden die Option Abholung vor Ort anzubieten. Das ist auch eine Entscheidung die wir für Sie kaum treffen können, nicht jeder Onlinehändler bietet überhaupt eine Abholung im Lager an. Somit bleibt diese Option individuell.

Was müssen Sie nun tun?

Sie müssen nur handeln, wenn Ihnen ab heute auf der Startseite der Verwaltung eine solche Meldung erscheint:



Denn in dem Fall fehlt Ihnen ein EU-Land über Sonstiges > Länder > Länder. Diese bitte anlegen und in der jeweiligen Sprache den Namen des Landes pflegen.

Können die roten Texte aus dem o.g. Screens individuell verändert werden?

Aber ja. Wir haben diesen Standard hart in das System einprogrammiert. Für alle nicht Deutschsprachigen Shops haben wir diese auch in Englisch verfügbar.
Wenn Sie eigene einstellen möchten, dann können Sie das über Sonstiges > Grundeinstellungen > Abschnitt 11. Dort für den kleinen Hinweis im SSL-Bereich und im schnellen Direktkauf die Variable kein_lieferland_de (das de steht am Ende in Kleinbuchstaben bitte für die Sprache). Sprich der Parameter kein_lieferland_fr wäre eben für Französisch.
Der Parameter kein_lieferland_ka_de hingegen würde in der deutschen Sprache die längere Ausgabe am Kassenausgang steuern. Bei Fragen dazu bitte einfach anrufen.

Ist die Änderung auch in der mobilen Version eingebaut?

ja.

Ich betreiben einen z.B. Schweizer Shop, bin also nicht davon betroffen. Kann ich dieses Update ausschalten?

Aber ja! Nur Achtung, wenn Sie als Schweizer Shop in nur ein einziges EU Land den Versand neben der Schweiz mit anbieten, sind Sie von dem Gesetz genauso betroffen und müssen alle EU Länder in der Länder-Auswahl anzeigen.

Die vollständige Deaktivierung dieses Updates, welches wir aus Sicherheitsgründen bei allen Händlern aktiviert haben, können Sie über Sonstiges > Grundeinstellungen > Abschnitt 10 > Feld 'Geoblocking Verordnung der EU' deaktivieren.

Wir haben Kunden (Sitz in DE), die z.B. einen reinen USA-Shop betreiben, in dem also USA als Land und deren Staaten auswählbar sind. Hier kann ich Ihnen nicht sagen wie sich das verhält. Bitte Sie also sich bei Ihrem Rechtsbeistand kundig zu machen. Der gesunde Menschenverstand sagt ja, dass Sie dann nicht betroffen sind, weil eine Diskriminierung in dem Fall ja nicht stattfindet. Aber seit wann haben der gesunde Menschenverstand und die Gesetzgebung eine Gemeinsamkeit
11.12.2018, 09:14

Länder im Dropdown unterschiedlich formatieren

Sehr geehrte Kunden,

es kam die Anfrage bei uns ob man diese Länder-Liste, weil diese jetzt erheblich länger ist, nach eigenen Vorstellungen sortieren/gruppieren kann. Um zunächst mal eine schnelle Lösung zu finden, haben wir 2 neue CSS Klassen eingestellt:



mit denen Sie die Versandländer von den übrigen im Dropdown unterschiedlich stylen können.

Um also das o.a. zu erreichen muss einfach über Layout > Schriften/CSS > Root und auch über Layout > Schriften/CSS > SSL deiser Code:

.dd_land{color:#AAA;}

an das Ende angefügt werden.



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