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21.05.2025, 17:08

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) in POWERGAP

Lasset die Spiele beginnen

Auf www.bundesfachstelle-barrierefreiheit.de oder IHK recht gut alles nachzulesen.

Zitat aus dem Bericht: Kleinstunternehmen (weniger als zehn Beschäftigte und höchstens 2 Millionen Euro Jahresumsatz), die Dienstleistungen anbieten, sind vom Gesetz ausgenommen. Kleinstunternehmen, die Produkte in Umlauf bringen, fallen jedoch unter das BFSG.

Wie finde ich heraus, ob mein Shop ...

nun, in POWERGAP haben wir die neusten Shops unter der Systembezeichnung T3 installiert oder darauf migriert. Hier liefern wir die Installation selbst gröstenteils barrierefrei aus. Auch dabei ist allerdings eine Überprüfung notwendig.

Ältere Responsive-Systeme sind problemlos (na gut, nicht wirklich!) mit einigen Aufwänden umstellbar. Das kann der technisch versierte Onlinehändler selbst oder eben uns damit beauftragen.

Wir nutzen für den Test übrigens dieses Browser-Addon: WAVE!

Für nicht responsive-Systeme wird es etwas spannender. Diese sind ja praktisch >20 Jahre alt. Aus unserer Sicht unmöglich eine Barrierefreiheit zu bestehen. Höchste Eisenbahn, bei POWERGAP auf ein neues Frontend zu setzen.

Wer kann mir helfen?

Wer keine Lust versprüht das Thema selbständig anzugehen, kann uns damit beauftragen.

Unser Spezialist hierfür ist Herr Joshua Hahn (jh@powergap.de), den Sie bei Bedarf dazu anschreiben können. Die Recherche und Ausarbeitung des Aufwands kostet etwa eine Entwicklerstunde. Sie erhalten danach ein Angebot mit dem nötigen Aufwand in Stunden. Das kann bei recht neuen Systemen eine Stunde sein und bei älteren 5 oder mehr.

Vor allem bei Shops, die viel individualisiert haben, wird es entsprechend komplexer die Fehler zu berichtigen.

Haftung?

Das allerwichtigste: wenn POWERGAP Ihnen zu diesem Thema Hilfe anbietet, können Sie sich vorstellen, dass wir bei den wenigen Einnahmen für diese Dienstleistung kaum eine Haftung anbieten können. Sie selbst bleiben als Onlinehändler in der Haftung geltende Gesetze und Vorschriften zu erfüllen. Wir bitte Sie das stets zu beachten.

Nicht vergessen:

Regelmäßige Überprüfung!
Denn mit jeder Anpassung von Templates z.B. möchte man ja kein Fehler einbauen und eine Abmahnung riskieren. Hier kann man nur empfehlen sich das WAVE-Addon im Browser als Termin z.B. einmal im Monat zu erinnern und die wichtigsten Seiten wie Startseite, Suchergebnis und Artikeldetail auf den Prüfstand zu stellen. Ist schließschließlich in 2 Minuten erledigt.
Sollten Fehler angezeigt werden, können wir ja wieder helfen.


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