
Dieser Beitrag gilt nur für Onlinehändler die Ihren Firmensitz in Deutschland haben.
Sehr geehrte Kunden,
wir hoffen dass unsere Regierung die letzten Tage des Jahres nicht zu sprunghaft ist und die Korrektur für dei Mehrwertsteuer zurück von 16 auf 19 und von 5 auf 7 nicht noch kippt.
Was müssen Sie als Shopbetreiber in Ihrem POWERGAP Backoffice am 01.01.2021 um 0:00 Uhr nun machen?
Zunächst die schlechte Nachricht: Ja, Sie sind gefragt. Ob Sie nun tatsächlich um 0:00 Uhr zum Neujahr sich die Mühe machen, oder eben bequem am Tag danach, ist Ihnen überlassen. Sollten Sie das erst später machen, müssen Sie eben alle Bestellungen die ab 0:00 Uhr eingegangen sind entsprechend auf dem neuen Steuersatz umstellen. Das dann Position für Position! Man sollte also nicht bis zum 04.01. damit warten..Im Grunde müssen Sie nichts anderes machen, als das was im Beitrag im Juni aufgezeigt wurde, nur eben wieder zurück auf die beiden alten Steuersätze.
Über Sonstiges > Steuersätze wird das bei den meisten von Ihnen ca. so aussehen:
Sprich, der 16% ist als Standard definiert. Das ändern Sie zunächst mit dem Klick auf den Standard-Button beim 19% Satz:
Das sorgt dafür, dass wenn Sie wieder neue Artikel anlegen dieser Steuersatz voreingestellt wird.
Nun bitte den Menüpunkt Sonstiges > Funktionen > Nr 89 anklicken:
Mit dieser Funktion sorgen Sie dafür, dass Sie im Artikelstamm alle 19%, bzw. alle 5% Artikel auf einmal auf den neuen MwSt-Satz ändern:
Im Grunde also alles kein Hexenwerk und je Shop nur wenige Klicks.
Bei Master&Slave Systemen muss das einzeln je System durchgeführt werden.
Bei Live-CSV Exporten bitte prüfen, ob Sie schon am 01.07. bei diesen die MwSt hart als Spalte eingestellt haben. Hier muss dann natürlich auch korrigiert werden.
Oder wer mit POWERGAP Schnittstellen zu eigenen ERP-Systemen unterhält, der sollte am 01.01. auch genauer prüfen, ob alle Prozesse weiter einwandfrei laufen.
Wer unsere POWERGAP POS Kassenlösung im Einsatz hat, darf die Kasse ab 0:00 bis zur Umstellung der Steuersätze in keinem Fall nutzen. Denn hier lassen sich keine Belege mehr im Nachhinein ändern. Die TSE würde dann nicht mehr stimmen und das würde bei einem Prüfen ein Anzeichen für Steuerhinterziehung bedeuten.
Auch hier der Hinweis:
Leider nein, wir bieten hierzu keinen Service an und übernehmen diese Aufgabe am 01.01. um 0:00 Uhr für Sie nicht. Bitte um Nachsicht. Die Verantwortung Ihren Shop umzustellen bleibt also bei Ihnen. Es gibt auch keine Möglichkeit das über einen Cronejob anzustoßen.
Unser Büro ist am 04.01. ab 8 Uhr wieder besetzt. Bitte um Nachsicht für den freundlichen Hinweis, dass dieses Thema kein Notrufgrund ist. Sprich um 0:05 Uhr zum Neujahr sind alle POWERGAP Mitarbeiter sternhagelvoll, stehen draußen auf der Straße und schauen nach oben. Stellen sich also das Feuerwerk vor.