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08.09.2014, 15:55

AG Köln: “Kaufen” ist als Button-Bezeichnung unzureichend

Hallo zusammen,

diese Meldung kam gerade von Trusted Shops rein:

http://www.shopbetreiber-blog.de/2014/09/03/kaufen-buttonloesung-unzureichend/?et_cid=8&et_lid=42893

Die Button-Beschriftung “kaufen” soll nach Ansicht des AG Köln unzureichend sein, da mit dem Wort “kaufen” keine Zahungspflicht verdeutlicht werde

Die spinnen, die Richter! Hoffen wir, dass die Berufung Erfolg hat.

LG Sabine

08.09.2014, 17:05

Re:AG Köln: “Kaufen” ist als Button-Bezeichnung unzureichend

Hallo,

bitte die Meldung nicht über zu bewerten.

Ich sollte mich zwar eigentlich bei Rechtsfragen raus halten, aber bevor hier gleich 200 Shopbetreiber bei uns anrufen und alle den Kaufen-Button geändert haben möchten, würde ich den Blog-Beitrag genauer studieren. Das Zitat:

Hinzu kommt, dass im konkreten Fall der verwendete Begriff Kaufen auch sprachlich nicht zu dem Vertragsgegenstand passt bei dem es um ein Abonnement geht. Hierdurch wird die erforderliche Klarheit der Formulierung beeinträchtigt, da der Verbraucher keine Ware einmalig bestellen oder kaufen sondern einen Kalender auf Dauer abonnieren oder beziehen soll.


sagt deutlich, dass hier ein spezieller Fall in Form eines Abos gemeint ist. Das Gericht ließ sich hier unglücklich zu einer Urteilsbegründung hinreißen, die so sicher nie bei einem klassischen Onlineshop entstanden wäre.

Der Blog macht mit der Überschrift daraus direkt einen Tsunami (ADS?). Für mich persönlich klingt das nicht danach, dass dieses Urteil Anwendung bei Onlineshops finden könnte.


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