OSS - One Stop Shop Abführung von Steuern in die EU
OSS - One Stop Shop - die Abführung von Steuern in EU-Länder
Bei in der EU ansässigen Unternehmen unterliegen die meisten An- und Verkäufe von Waren innerhalb der EU der Mehrwertsteuer. In diesen Fällen wird die Mehrwertsteuer in dem EU-Land erhoben und geschuldet, in dem die Waren vom Endverbraucher verbraucht werden. Analog dazu wird die Mehrwertsteuer auf Dienstleistungen zu dem Zeitpunkt erhoben, zu dem sie in einem EU-Land erbracht werden.
Dazu werden in den einzelnen EU-Ländern verschiedene Arten von Mehrwertsteuersätzen angewandt. Der Steuersatz ist abhängig vom verkauften Produkt bzw. der erbrachten Dienstleistung. Ferner bestehen Sondersätze auf der Grundlage von Mehrwertsteuersätzen, die vor dem EU-Beitritt des betreffenden Landes festgesetzt worden sind.
Auf den Verkauf bestimmter Güter und die Erbringung bestimmter Dienstleistungen können ein oder zwei ermäßigte Sätze angewandt werden, was das ganze Thema so umfangreich macht.